KFA trotz bewilligter PKH?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#11

30.04.2007, 12:25

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Wenn der Boss auf die sichere Einnahmequelle verzichtet, ist das sein Problem. Natürlich kann man den vollen Erstattungsbetrag in dem KFA ansetzen. Dann sollte man gleich dazu schreiben, dass auf die Geltendmachung der PKH-Vergütung verzichtet wird, weil man dadurch Rückfragen des Gerichts erspart.
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Janin

#12

30.04.2007, 12:58

Stimme 13 seinen Ausführungen zu :)
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Pepsi
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#13

30.04.2007, 18:53

_nancy_ hat geschrieben:Die Gegenseite trägt doch so oder so die Kosten. Die Landeskasse holt sich doch das Geld von der Gegenseite wieder.

Ich denke, dass es auf jeden Fall sicherer ist, wenn ihr die PKH beantragt, da es ja immer fraglich ist, ob die Gegenseite den KfB bezahlt.
:good

dann muss er aber auch damit rechnen, dass er kein Geld und noch nicht mal die PKH Gebühren kriegt ;-) ich verstehe nicht, wie man so stur sein kann.. die Landeskasse holt sich ihr geld schon wieder, außerdem wär mir das egal, wozu gibts denn PKH..
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#14

30.04.2007, 19:23

Dem ist nix hinzuzufügen. :roll: :wink:
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Tigerentchen
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#15

30.04.2007, 20:25

Er wollte das gerne so, wie ich es beschrieben habe. Meinen Einwand, dass die Landeskasse sich die Gebühren eh wiederholt und wir dann nur die Differenz per KFA geltend machen sollten, wollte er auch nicht hören. Wenn er meint...

Trotzdem danke für Eure Antworten!
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#16

18.12.2007, 14:46

Ich hab da so ein ähnliches Problem (wollte nix neues anfangen):

Also, wir haben zwei Unterhaltsabänderungsklagen beim Gericht eingereicht und jeweils PKH beantragt und bewilligt bekommen. In der einen Sache gab es ein Anerkenntnisurteil in der anderen ein Versäumnisurteil. Der Beklagte hat jeweils die Kosten zu tragen.

Ich habe zwei Kostenfestsetzungsanträge ans Gericht gestellt („die ... Kosten festzusetzen, die der Beklagte dem Kläger ... zu erstatten hat...“ à müsste nach §126 sein). Ich war sogar ganz stolz auf mich, dass ich das hinbekommen habe.
Jetzt kam der erste KFB.
Meine Chefin meinte nun, ich hätte eher gegenüber der Landeskasse abrechnen sollen, mit dem KFB gegen den Beklagten kann sie nix anfangen, der kann eh nicht zahlen. Ich soll das mal klären.

Was mach ich nun?
Nach euren Antworten würde ich so vorgehen: Kostenantrag (PKH) an das Gericht schicken und gleichzeitig den KFB zurückschicken. Oder?

Danke für eure Antworten.
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#17

18.12.2007, 18:21

Ja, das geht auf diese Weise.

Der Antrag auf PKH-Vergütung wird zusammen mit der vollstreckbaren Ausfertigung des KFB zum Gericht geschickt. Die PKH-Vergütung wird dort angewiesen und - falls ein Differenzbetrag zur Wahlanwaltsvergütung vorhanden ist - die vollstreckbare Ausfertigung des KFB eingeschränkt und zurückgegeben oder ansonsten eingezogen.
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#18

19.12.2007, 19:00

Super... Vielen lieben Dank!
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#19

19.12.2007, 19:30

Aber gerne doch... :xwink
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#20

07.02.2008, 16:30

Ich muss diesen Thread noch einmal vor holen :roll:

Lt. Beschluss des Gerichts trägt unsere Mandantin die Kosten zu 30%, der Gegner zu 70%. Ich würde jetzt die beiden oben erwähnten Anträge einreichen. Wenn das Gericht nach einiger Zeit die Einkommensverhältnisse überprüft und die bewilligte PKH zurückfordert, muss unsere Mandantin dann evtl. doch nur für 30 % der Kosten aufkommen, oder? :roll:
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