Abrechnung OWI gegenüber Staatskasse
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Die "notwendigen Auslagen" SIND Deine Gebühren. Bitte mal das Gesetz dazu nachlesen.
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achso. das meinst du. Ja, hatte das dazu gefunden https://anwaltspraxis-magazin.de/fachbe ... verfahren/ zum Thema kürzen, daher dachte ich du meinst das
- paralegal6
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nochmal blöde Frage, in meinen Recherchen wird Grundgebühr mit 110 € angegeben, RAM sagt mir jetzt 92 € als Mittelwert, ist das geringer geworden? Haufe sagt hier https://www.haufe.de/id/beitrag/5-verke ... 08336.html sogar 120 €
- Adora Belle
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Warum schaust Du nicht ins Gesetz?
- paralegal6
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naja, da steht halt 36,00 bis 204,00 €
96 gilt ja nur für bestellt / beigeordnet
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- Adora Belle
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Hast Du noch nie mit Rahmengebühren gearbeitet? Mittelgebühr ist (Mindest+Höchst):2, hier also (36+204):2 = 120. Vor der Reform Juni 2025 betrug die Gebühr (33+187):2 = 110. RA-Micro ist dumm, das kann kein Straf- und OWi-Recht, da muss man immer mitdenken. Du hast da die PV-Gebühr (neu) erwischt. Es gibt übrigens auch Tabellenwerke, die die Mittelgebühr ausweisen, das erspart dann aufwändige "Recherche" in veralteten Websites.
- paralegal6
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super danke dir (mache kein OWI oder StR)
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Dem kann ich nicht so ganz zustimmen. Man muss halt bei Erstellung der Rechnung oben Strafrecht anklicken und dann noch anklicken, ob es Pflicht- oder Wahlverteidigung ist und dann erhält man auch die richtigen Mittelgebühren.Adora Belle hat geschrieben: ↑10.03.2026, 15:03RA-Micro ist dumm, das kann kein Straf- und OWi-Recht, da muss man immer mitdenken.


