KfA bezüglich Mehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mondschein
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#1

07.10.2025, 00:00

Stehe hier mal wieder auf dem Schlauch.

Folgenden Sachverhalt:
Wir waren außergerichtlich tätig. Anschließebd haben wir Klage eingereicht. Im Termin haben wir folgenden Vergleich geschlossen:

Beklagte zahlt an den Kläger ca, 3.000 €
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte

Der Wert des Rechtsstreits wird festgesetzt auf bis 6.000 €. Der Mehrwert des Vergleichs wird festgesetzt auf 2500 €

Jetzt soll ich den KFA machen :roll:

1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV (Wert: 6.000 €)
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV (Wert: 2500 €)
Gebührenkappung: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV (Wert: 8.500 €) § 15 Abs. 3

1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (Wert: 8.500 €)

1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV (Wert: 6.000 €)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV (Wert: 2500 €)
Gebührenkappung: 1,5 Einigungsgebühr Nr.

+ Auslagen und MwSt

Kann ich das so abrechnen, oder habe einen Denkfehler :kopfkratz
Was ist denn mit der Geschäftsgebühr?

Danke für eure Antworten

1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (Wert:
Hühnerhaufen
...ist hier unabkömmlich !
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#2

07.10.2025, 11:16

Die außergerichtlichen Kosten müssen in dem Vergleich klar mitgeregelt werden. Wenn nicht, keine Anrechnung der Geschäftsgebühr.

Rechnung sieht für mich okay aus
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