Folgenden Sachverhalt:
Wir waren außergerichtlich tätig. Anschließebd haben wir Klage eingereicht. Im Termin haben wir folgenden Vergleich geschlossen:
Beklagte zahlt an den Kläger ca, 3.000 €
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte
Der Wert des Rechtsstreits wird festgesetzt auf bis 6.000 €. Der Mehrwert des Vergleichs wird festgesetzt auf 2500 €
Jetzt soll ich den KFA machen
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV (Wert: 6.000 €)
0,8 Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV (Wert: 2500 €)
Gebührenkappung: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV (Wert: 8.500 €) § 15 Abs. 3
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (Wert: 8.500 €)
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV (Wert: 6.000 €)
1,5 Einigungsgebühr Nr. 1000 VV (Wert: 2500 €)
Gebührenkappung: 1,5 Einigungsgebühr Nr.
+ Auslagen und MwSt
Kann ich das so abrechnen, oder habe einen Denkfehler
Was ist denn mit der Geschäftsgebühr?
Danke für eure Antworten
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV (Wert:


