Abrechnung Abtrennung Fam.Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

06.06.2012, 10:44

huhu,

ich hab ne Scheidungssache, hier war der VA und der Zugewinn anhängig. Sache ging über mehrere Jahre und mehrere GTs. Dann irgendwann hat man sich entschieden die Folgesache Zugewinn und VA abzutrennen, damit die Ehescheidung vollzogen werden kann. SW ist für die ES 9000 €, für VA 1000 € und für Zugewinn 20000 €. Beide abgetrennte Folgesachen haben neues Aktenzeichen bekommen.

so ich würde jetzt im Ehescheidungsverfahren das Komplettpaket erstmal abrechnen, also die 1,3 VG und 1,2 EG aus 30000 €. So denn ist das fertig.

Wenn sich dann die Folgesache erledigt haben, muss ich ja denn die Gebühren, die ich schon im Ehescheidungsverfahren abgerechnet habe, also z.b. SW für abgetrenntes zugewinnverfahren mit Gt 26.000 €: 1,3 VG aus 26000 € abzgl. 1,3 VG aus 20000 € und das gleiche mit der Terminsgebühr auch....

Seh ich das richtig?
LG Tine
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#2

06.06.2012, 11:07

Du kannst entweder aus dem Verbundverfahren 1,3 VG und 1,2 TG abrechnen, oder aus der Ehescheidung 1,3 VG + 1,2 TG und aus dem abgetrennten Restverbund 1,3 VG und 1,2 TG. Eine Anrechnung, wie von Dir vorgeschlagen, wird nur für die ausgesetzten und neu wiederaufgenommenen VA-Verfahren praktiziert.
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#3

06.06.2012, 11:13

naja aber wenn ich jetzt alles im Verbundverfahren abrechne und beim abschluss der abgetrennten Verfahren feststelle, dass das gericht nochmal andere sw nimmt, dann kann ich das doch aber so machen, oder? ich werd ja denn nicht die abrechnung vom verbund von anno dazumal nochmal korrigieren, oder?
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#4

06.06.2012, 11:18

Ich würde getrennt abrechnen. Jetzt nur die Scheidung aus dem Verbund, und bei Abschluß des Restverbundes dann diese Gegenstände.
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#5

06.06.2012, 11:58

ok, aber macht es nen unterschied, wenn der gt über alles zusammen vor der abtrennung war und nach der abtrennung bei den jeweiligen folgesachen kein weiterer verhandlungstermin mehr stattgefunden hat? kann ich denn trotzdem diese getrennte abrechnung machen, weil die gt ja noch im verbund angefallen ist? sorry für meine doofen fragen heute :)
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#6

06.06.2012, 12:01

Wenn kein Termin nach Abtrennung stattgefunden hat, dann kann man die TG nicht getrennt abrechnen. Die VG aber schon. Also so:

1. VG aus Scheidung, TG aus Scheidung+VA+Zugewinn
2. VG aus abgetrenntem Restverbund VA+Zugewinn
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#7

06.06.2012, 12:16

ok vielen dank,

hab ich schonmal erwähnt, dass ich familiensache hasse, die bereits jetzt schon aus 4 ordnern bestehen? :)
schönen tag dir noch
Alizee
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#8

12.04.2025, 23:21

Hallo zusammen,
ich habe dazu auch eine Frage zu einem Fall:

Während des Scheidungsverfahrens stellten wir Abtrennungsantrag in Bezug auf VA.
Das AG kam dem mit Beschluss nach und schrieb: "die Entscheidung über den VA bleibt einem gesonderten Verfahren vorbehalten"
Die Scheidung ist rechtskräftig mit einem Verfahrenswert von 9.300 €.
Inzwischen ist auch das VA-Verfahren geregelt - unter anderem AZ als die Scheidung - und hat einen Verfahrenswert von 2.000 €.
Wir hatten VKH im Scheidungsverfahren abgerechnet nach dortigem Verfahrenswert und jetzt sollte das VA Verfahren auch abgerechnet werden.
Habe dann erneut eine Abrechnung für VKH erstellt:

3100 Verfahrenswert nach Wert Scheidung + VA zusammen
3104 Terminsgebühr nur nach Wert Scheidung, da kein GT für VA stattfand
./. Abzüglich bereits gezahlter VKH

Das AG verweist darauf, dass es nur den Verfahrenswert der Scheidung in dieser Angelegenheit gibt.

Kann es sein, dass es am anderen AZ liegt?
Kann ich das VA Verfahren gesondert unter dem anderen AZ abrechnen?

Wäre super nett, wenn mir jemand erklären könnte wie ich hier vorgehen müsste. Danke im Voraus. :)
:kaffee
Alizee
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#9

12.04.2025, 23:21

Hallo zusammen,
ich habe dazu auch eine Frage zu einem Fall:

Während des Scheidungsverfahrens stellten wir Abtrennungsantrag in Bezug auf VA.
Das AG kam dem mit Beschluss nach und schrieb: "die Entscheidung über den VA bleibt einem gesonderten Verfahren vorbehalten"
Die Scheidung ist rechtskräftig mit einem Verfahrenswert von 9.300 €.
Inzwischen ist auch das VA-Verfahren geregelt - unter anderem AZ als die Scheidung - und hat einen Verfahrenswert von 2.000 €.
Wir hatten VKH im Scheidungsverfahren abgerechnet nach dortigem Verfahrenswert und jetzt sollte das VA Verfahren auch abgerechnet werden.
Habe dann erneut eine Abrechnung für VKH erstellt:

3100 Verfahrenswert nach Wert Scheidung + VA zusammen
3104 Terminsgebühr nur nach Wert Scheidung, da kein GT für VA stattfand
./. Abzüglich bereits gezahlter VKH

Das AG verweist darauf, dass es nur den Verfahrenswert der Scheidung in dieser Angelegenheit gibt.

Kann es sein, dass es am anderen AZ liegt?
Kann ich das VA Verfahren gesondert unter dem anderen AZ abrechnen?

Wäre super nett, wenn mir jemand erklären könnte wie ich hier vorgehen müsste. Danke im Voraus. :)
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