Hallo Ihr Lieben,
ich muss ein sehr altes Verfahren abrechnen und komme hier an meine Grenzen. Es handelt sich um ein selbständiges Beweisverfahren ab 2006 - 2019 und dann ein Hauptsacheverfahren 2019-2024.
Mein Problem ist das alte selbständige Beweisverfahren:
Während des selbständigen Beweisverfahrens hatten wir 9 GT, mehrere große Beweisaufnahmen. Mein Chef möchte daher die Zusatz-Beweisgebühr Nr. 1010 abrechnen. Vom Umfang der Beweisaufnahmen her wäre das gegeben. Ich bin mir aber nicht sicher, wann diese Zusatzgebühr eingeführt wurde und ob ich diese bei diesem Verfahren ansetzen kann. Im Prinzip muss ich ja die Gebührensätze und Gebühren abrechnen, die 2006 gültig waren. Ich bezweifle, dass es diese Zusatzgebühr 2006 schon gab - der Chef will sie mit rein haben - was meint ihr? Ich habe nichts dazu gefunden, ab wann es diese Zusatzgebühr gibt.
Dann soll ich für alle GT die Reisekosten vom Anwalt reinnehmen und die Parteikosten. Man rechnet die Parteikosten ja nach dem Jveg ab. Welche Sätze darf ich denn an Verdienstausfall (Teilnahme teilweise 1, teilweise beide Geschäftsführer unserer Mandantin), und km-Geld Mandanten ansetzen? Die zum Zeitpunkt der Aktenlage gültig waren oder die, die zum Zeitpunkt des jeweiligen GT gültig waren? Wie bekomme ich die Höhe dieser Sätze denn überhaupt noch im Nachhinein heraus (GT waren 2006, 2008, 2012, 2015, 2016, 2017, 2018. 2021 und 2022)?
Bitte um Hilfestellung. Danke.
Ivonne
sehr altes Verfahren abrechnen KFA (ab 2006), inkl Parteikosten
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Zur Zusatzgebühr: Die durch das 2. KostRMoG (BGBl. 2013 I, 2586) eingeführte Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
Entgegen zu den RA-Gebühren werden die Parteiauslagen immer in der Höhe abgerechnet, wie sie am Tag des Termins abgerechnet werden können, d.h. welcher Satz an diesem Tag galt. D.h. die Partei kann die Gebühren nach der neuen Regelung bekommen, während der Anwalt noch nach den alten Gebühren abrechnen muss.
Entgegen zu den RA-Gebühren werden die Parteiauslagen immer in der Höhe abgerechnet, wie sie am Tag des Termins abgerechnet werden können, d.h. welcher Satz an diesem Tag galt. D.h. die Partei kann die Gebühren nach der neuen Regelung bekommen, während der Anwalt noch nach den alten Gebühren abrechnen muss.
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Ok, vielen Dank. für diese Infos.
DAnn kann ich die Zusatzgebühr 1010 definitiv nicht mit reinnehmen.
Abrechnung der Parteikosten: wie bekomme ich denn raus, was damals bei den einzelnen Terminen für Stundensätze Verdienstausfall und km Geld nach Jveg ansetzbar waren?
Gibt es hier jemanden, der vielleicht noch alte Aufzeichnungen hierzu hat?
Vielen Dank im Vorraus.
Ivonne
DAnn kann ich die Zusatzgebühr 1010 definitiv nicht mit reinnehmen.
Abrechnung der Parteikosten: wie bekomme ich denn raus, was damals bei den einzelnen Terminen für Stundensätze Verdienstausfall und km Geld nach Jveg ansetzbar waren?
Gibt es hier jemanden, der vielleicht noch alte Aufzeichnungen hierzu hat?
Vielen Dank im Vorraus.
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Die alten Gesetzesfassungen findest Du z. B. per Google mit den Suchbegriffen "JVEG", "Synopse" und dann z. B. "2006". Da wird dann z. B. unter Buzer.de die jeweilige Fassung angezeigt.