...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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BeaBunny
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#1
11.06.2008, 19:07

Leute...bekommen wir auch die 3305 Beschwerdegebühr, wenn wir uns noch gar nicht gemeldet haben, obwohl die Gegenseite Beschwerde gegen KFB eingelegt hat. Diese Beschwerde hat die Gegenseite dann Beschwerde zurückgenommen...per Beschluss ist ergangen, dass die Gegenseite die Kosten dieses Verfahrens zahlen muss...bzw. die haben in dem Beschluss geschrieben...von wegen außergerichtliche Gebühren, aber die sind gar nicht entstanden...naja ich hab auf jeden Fall Kostenfestsetzung beantragt.
OK
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Xuka
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#2
11.06.2008, 19:16
Wurdet Ihr denn zur Stellungnahme aufgefordert? Dann würde ich die Festsetzung der Kosten auf jeden Fall versuchen.
Mit außergerichtlichen Kosten meint das Gericht übrigens die Kosten, die keine Gerichtskosten sind, also die RA-Gebühren.
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BeaBunny
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#3
11.06.2008, 20:49
Aso...die meinen damit die RA-Kosten...cool...danke!!!
Ähm...ja genau...die haben uns das zur Stellungnahme bzw. Kenntnisnahme geschickt, aber wir haben keine Stellungnahme abgegeben.
Ok...dann hoffe ich mal, dass wir bald den KFB bekommen, denn ich habe heute noch erinnert, weil ein Monat vorbei ist
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Refa_2023
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#4
31.01.2025, 08:02
Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wir haben einen KFB erhalten. Unser Mandant hat um die 4.000 € für den Gerichtssachverständigen verauslagt. Diese wurden im KAA zusammen mit den Gerichtskosten für die Klage aufgeführt. Im KFB wurden aber lediglich die eingezahlten Gerichtskosten für die Klage berechnet. Wir haben gegen den KFB daher sofortige Beschwerde eingelegt. Das Gericht schrieb uns dann einen Tag später, dass die Einzahlung der Sachverständigenkosten sozusagen übersehen wurde. Anscheinend hätte sich die Einzahlung des Vorschusses mit dem kurz danach geschlossenen Vergleich überschnitten, weshalb die Sachverständigenkosten nicht in der Gerichtskostenschlussrechnung aufgeführt und dadurch vom Rechtspfleger übersehen wurden. Uns wurde der Betrag seitens des Gerichts vollständig zurückerstattet. Damit würde der KFB jetzt passen. Das Gericht möchte nun, dass wir die Beschwerde zurücknehmen. Jetzt weiß ich nicht, ob wir das mit gutem Gewissen machen können. Unsere Beschwerde war an sich ja mE gerechtfertigt. Soweit ich das rauslesen konnte, fallen für das Beschwerdeverfahren keine Gerichtskosten an. Ich weiß aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht, ob die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wurde. In dem Fall dürfte die Gegenseite ja berechtigt sein, für das Beschwerdeverfahren Gebühren festsetzen zu lassen. Daher würde ich beim Gericht nachfragen, ob die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wurde und erst nach Rückmeldung Rücknahme erklären. Ist das sinnvoll so? Ich kenne mich mit Beschwerde leider 0 aus.
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paralegal6
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#5
31.01.2025, 09:34
Also ist das richtig bei mir verstanden worden, dass der Sachverständige gar nicht tätig war und das Geld daher an euch ging? Dann ist das so doch korrekt
Wenn im Verfahren der Streitwert sinkt werden überschüssige Gerichtskosten ja auch erstattet und nur das wirklich verbrauchte erscheint im KFB, deswegen heisst es ja Vorschuss
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Laska
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#6
31.01.2025, 12:36
Ich schätze das so ein, dass das Gericht keine Lust hat, sich unnötige Mehrarbeit zu machen. Im Beschwerdeverfahren muss ja ordnungsgemäß alles weitergeleitet und viel geschrieben werden

. Da die Sache sich sozusagen erledigt hat, würde ich die Beschwerde zurücknehmen und gut ist. Vielleicht nur noch mit einem kleinen Zusatz, dass es sich bei dem vergessenen Kostenvorschuss um ein gerichtliches Versehen handelte.
Liebe Grüße

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mrsgoalkeeper
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#7
02.02.2025, 11:42
Laska hat geschrieben: ↑31.01.2025, 12:36
Ich schätze das so ein, dass das Gericht keine Lust hat, sich unnötige Mehrarbeit zu machen. Im Beschwerdeverfahren muss ja ordnungsgemäß alles weitergeleitet und viel geschrieben werden

. Da die Sache sich sozusagen erledigt hat, würde ich die Beschwerde zurücknehmen und gut ist. Vielleicht nur noch mit einem kleinen Zusatz, dass es sich bei dem vergessenen Kostenvorschuss um ein gerichtliches Versehen handelte.
Bei einer Zurücknahme hat man auf jeden Fall die Kostenfolge analog 269 III. Ich würde für erledigt erklären.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Refa_2023
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#8
03.02.2025, 08:36
Danke euch! Ich frage einfach mal beim Gericht an, wie sie sich das mit der Kostenfolge vorstellen.