Titelumschreibung bei Umfirmierung
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 31
- Registriert: 12.02.2024, 15:52
- Beruf: REFA
- Software: RA-Micro
Hallo Icerose,
danke für deine Nachricht.
Wir haben bereits vor Umfirmierung ein Vermögensverzeichnis erhalten.
Hat jemand Erfahrung damit, ob die Umfirmierung ggf. die Möglichkeit eines neuen oder ergänzenden Vermögensverzeichnisses vor Ablauf der 2 Jahresfrist darstellt oder muss ich die 2 Jahre jetzt abwarten? Könnte doch sein, dass die Firma zu Geld gekommen ist oder jetzt unter dem Deckmantel des neuen Namens (wieder) lukrative Aufträge erhält?
Danke euch vielmals
danke für deine Nachricht.
Wir haben bereits vor Umfirmierung ein Vermögensverzeichnis erhalten.
Hat jemand Erfahrung damit, ob die Umfirmierung ggf. die Möglichkeit eines neuen oder ergänzenden Vermögensverzeichnisses vor Ablauf der 2 Jahresfrist darstellt oder muss ich die 2 Jahre jetzt abwarten? Könnte doch sein, dass die Firma zu Geld gekommen ist oder jetzt unter dem Deckmantel des neuen Namens (wieder) lukrative Aufträge erhält?
Danke euch vielmals
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 687
- Registriert: 01.12.2017, 19:11
- Beruf: Rpfl.
- Wohnort: Niedersachsen
Die Umfirmierung alleine wohl kaum. Das ist bloß die Änderung des Namens.
Könnte sein. Ist aber rein spekulativ. Die Wahrscheinlichkeit dafür wird durch eine Umfirmierung i.a.R. nicht wesentlich steigen.
Wenn Hr. X heiratet, den Namen seines Ehegatten annimmt und nun Y heißt werden dadurch seine Vermögensverhältnisse auch nicht besser.
Da müssen zur Umfirmierung m.E. schon andere Umstände hinzukommen, die Änderungen erwarten lassen.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3822
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Warum nicht einfach PfÜB bei der Bank zum Geschäftskonto? Was nützen dir lukrative Aufträge? Eh du das VVZ hast hat der DS doch in den meisten Fällen längst bezahlt, welche Art Vermögen erhoffst du dir?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3437
- Registriert: 12.07.2012, 10:15
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Das Gesetz spricht von einer wesentlichen Veränderung in den Vermögensverhältnissen, d. h. sowohl im positiven wie auch im negativen Sinne. Du hast in Deinem Startpost geschrieben, dass sich auch die Geschäftsanschrift geändert hat. Das könnte meiner Meinung nach durchaus eine wesentliche Änderung darstellen. Es gibt z. B. Fälle, wo die Firma in die Privatwohnung eines Gesellschafters oder Geschäftsführers verlegt wird, weil die die Pacht nicht mehr bezahlen konnten oder sich Gesellschafter zerstritten haben und dem einen das Grundstück gehörte und der andere den Betrieb alleine an anderer Stelle fortführen will/muss. Du könntest Dir die alte und neue Anschrift z. B. mal bei Google Maps anschauen. Gab es möglicherweise auch eine Änderung im Gesellschafterbestand und beim Stammkapital? Ich würde die Gesellschafterlisten checken.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 31
- Registriert: 12.02.2024, 15:52
- Beruf: REFA
- Software: RA-Micro
paralegal6 hat geschrieben: ↑28.11.2024, 06:16Warum nicht einfach PfÜB bei der Bank zum Geschäftskonto? Was nützen dir lukrative Aufträge? Eh du das VVZ hast hat der DS doch in den meisten Fällen längst bezahlt, welche Art Vermögen erhoffst du dir?
Hallo,
danke für deine Frage.
Einen Kontopfüb habe ich schon längst in Bezug auf die "alte Firma" gemacht. Leider wies das Konto kein Guthaben aus, die Pfändung werde für künftige pfändbare Beträge beachtet bla bla...
Was aber, wenn die jetzt umfirmierte GmbH neue Geschäftskonten eröffnet hat ? -- das kann ich ja alles nur in Erfahrung bringen, wenn ich ein neues VVZ habe um dann ggf. einen neuen Pfüb zu starten...
?
VG
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 31
- Registriert: 12.02.2024, 15:52
- Beruf: REFA
- Software: RA-Micro
Hallo, danke dir für deine Nachricht.Pitt hat geschrieben: ↑28.11.2024, 08:20Das Gesetz spricht von einer wesentlichen Veränderung in den Vermögensverhältnissen, d. h. sowohl im positiven wie auch im negativen Sinne. Du hast in Deinem Startpost geschrieben, dass sich auch die Geschäftsanschrift geändert hat. Das könnte meiner Meinung nach durchaus eine wesentliche Änderung darstellen. Es gibt z. B. Fälle, wo die Firma in die Privatwohnung eines Gesellschafters oder Geschäftsführers verlegt wird, weil die die Pacht nicht mehr bezahlen konnten oder sich Gesellschafter zerstritten haben und dem einen das Grundstück gehörte und der andere den Betrieb alleine an anderer Stelle fortführen will/muss. Du könntest Dir die alte und neue Anschrift z. B. mal bei Google Maps anschauen. Gab es möglicherweise auch eine Änderung im Gesellschafterbestand und beim Stammkapital? Ich würde die Gesellschafterlisten checken.
Die umfirmierte neue Firma ist an eine Adresse gezogen, bei der bereits eine Firma (nennen wir sie Fa.B) ihren Sitz hat, die genau das Gleiche herstellt wie unsere Schuldnerfirma Sie scheinen "zusammen" umzuziehen, denn sie waren vorher auch an einer gleichen Adresse zu finden...spart man die Umzugskosten vermutlich...
Und jetzt kommts: In der Fa. B war (oder ist ggf. noch immer) der dortige GF derselbe GF wie in unserer alten Schuldnerfirma.
Fa. B. habe ich auch als Drittschuldner in einer Pfändung in die Mangel genommen, aber ziemlich erwartungsgemäß wurde mitgeteilt, dass keine offenen Zahlungen / Aufträge zu Gunsten unserer Schuldnerfirma vorliegen....hmm..
Der jetzige (neue) GF war früher alleiniger Gesellschafter unserer Schuldnerfirma. Jetzt ist der frühere Gesellschafter also der alleinige GF und der alte GF ist komplett "entlastet" laut Gesellschafterversammlung. Stammkapital ist gleich geblieben mit 25 Tsd.
Wie schätzt du die Chancen eines neuen VVZ danach ein?
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3822
- Registriert: 07.09.2015, 15:47
- Beruf: ReFa, BW
- Software: RA-Micro
Bliebe DS Klage aber dauert und wäre wohl erfolglos wenn die GF identisch sind. Die neue Firma wird sicher auch ein neues Konto haben. GVZ und Kassenpfändung oder ist es hauptsächlich unbar?