Neue Gebühren für Anwalt nach Sozietätswechsel?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Engess
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 06.08.2007, 11:59

#1

02.06.2008, 12:26

Hallo zusammen,

der Anwalt bekommt ja für ein Verfahren nur jeweils eine Gebühr.

Kann der Anwalt eine neue Gebühr verlangen, weil er während des Verfahrens die Sozietät gewechselt hat?

Ich bin der Meinung dass diese trotzdem nur einmal anfällt, da gleicher Anwalt. Hat mit der Sozietät nichts zu tun. Meine Kollegin meint, es fällt noch eine an.

Was meint ihr?
Suse
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 929
Registriert: 19.03.2007, 13:56
Wohnort: NRW
Kontaktdaten:

#2

02.06.2008, 12:29

Nein, die Gebühr fällt nur einmal an. Wie erklärt deine Kollegin das denn? Nur weil der RA die Kanzlei wechselt, hat er ja trotzdem nur EINE Klage eingereicht und nur EINEN Termin wahrgenommen, nur EINEN Vergleich geschlossen etc.
LG, Ela
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#3

02.06.2008, 12:33

Seh ich genauso. Ich seh keinen Grund, warum es zwei Gebühren geben soll, war ja immer derselbe Anwalt.
Bild
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#4

02.06.2008, 12:35

Wenn sich "hat mit der Sozietät nichts zu tun" darauf bezieht, daß hier der Anwalt mandatiert ist und nicht die jeweilige Sozietät, meine ich auch, daß die Gebühr nur einmal anfällt.

Man kann aber nicht pauschal "gleicher Anwalt" sagen, da festzustellen ist, ob der Vertrag mit dem Anwalt oder der Sozietät besteht.
Engess
Forenfachkraft
Beiträge: 169
Registriert: 06.08.2007, 11:59

#5

02.06.2008, 12:38

Der Vertrag besteht mit dem Anwalt, der Anwalt hat die Sache "mitgenommen". Würde es bei einer Sozietät anders sein?
Benutzeravatar
advocatus diaboli
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 837
Registriert: 25.05.2007, 21:24
Beruf: Assessor / Beamter
Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges

#6

02.06.2008, 12:45

Vom ganz theoretischen Ansatz her: Ja. Wenn der Anwaltsvertrag zunächst mit der Sozietät A & B bestand und der folgende Vertrag mit der Sozietät C & D als neuer Vertrag anzusehen ist, könnte C & D m.E. durchaus ein zweites Mal die Gebühren kassieren.

Für realistischer würde ich allerdings die Lösung halten, daß bei Beauftragung einer Sozietät C & D in den Vertrag des Mdt. mit A & B eintritt.
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

02.06.2008, 12:47

Ich sehe das auch so, dass es da einen Unterschied gibt. Wenn ausdrücklich der Anwalt beauftragt war, dann fällt nur einmal eine Gebühr an. Wenn allerdings die Sozietät beauftragt war, dann kann man schon doppelt abrechnen.

Mein Chef hat auch beim Kanzleiwechsel einige Akten mitgenommen und dort aber nicht doppelt abgerechnet. Es ist ja doch etwas "unfair" dem Mandanten gegenüber, wenn man ihn für seine "Treue" zum Anwalt auch noch bestraft.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
xJessikax
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 09.08.2024, 11:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#8

09.08.2024, 11:35

Ich habe eine neue Frage.
Es geht um eine Angelegenheit aus dem Jahr 2020, in der wir Klage eingereicht haben.
Der Gegenanwalt hat sich 2020 angezeigt und 2021 die Kanzlei gewechselt.
Nun hat er einen Kostenausgleichsantrag bei Gericht gestellt, aber die Gebühren ab 2021 berechnet.

Ist das korrekt, oder muss er die alten Gebühren ansetzen?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17932
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#9

12.08.2024, 12:57

Er muss die alten Gebühren ansetzen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
xJessikax
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 2
Registriert: 09.08.2024, 11:23
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#10

13.08.2024, 17:04

Vielen Dank.
Antworten