Hallo
ich habe ein Problem beim Schreiben Kostenfestsetzungsverfahren. Wir haben unseren Mandanten (Behörde) in einem Disziplinarverfahren vertreten (Gegen Beamten/ Entfernung aus dem Beamtenverhältnis).
Streitwert wird nicht festgesetzt. Hier ist eine Gebühren von 360 €(Klageverfahren) vorgesehen nach LDG NRW.
Das Verfahren ( I Instanz) haben wir gewonnen. Berufung wurde zurück genommen.
Kann mir vielleicht jemand helfen? Das wäre echt sehr nett, wenn mir da jemand helfen kann.
Disziplinarklage (Beamter)
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das ist genau so ein KFA, wie jeder andere auch. Oder hast Du noch nie einen KFA gemacht?

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KFA habe ich schon gemacht.
LDG NRW verwirrt mich.
Nehme nach Teil 6 die Gebühren?
Grundgebühr (Mittelgebühr), Nr. 6200 VV RVG, § 14 Abs. 1 RVG 195,00 EUR
Verfahrensgebühr (Mittelgebühr), Nr. 6202 VV RVG, § 14 Abs. 1 RVG 165,00 EUR
Terminsgebühr (Mittelgebühr), Nr. 6201 VV RVG, § 14 Abs. 1 RVG 205,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
19 Prozent USt., Nr. 7008 VV RVG 111,15 EUR
LDG NRW verwirrt mich.
Nehme nach Teil 6 die Gebühren?
Grundgebühr (Mittelgebühr), Nr. 6200 VV RVG, § 14 Abs. 1 RVG 195,00 EUR
Verfahrensgebühr (Mittelgebühr), Nr. 6202 VV RVG, § 14 Abs. 1 RVG 165,00 EUR
Terminsgebühr (Mittelgebühr), Nr. 6201 VV RVG, § 14 Abs. 1 RVG 205,00 EUR
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
19 Prozent USt., Nr. 7008 VV RVG 111,15 EUR