ich muss das Thema mal aufgreifen, allerdings betrifft das uns als Gläubiger:
Wir haben einen Mahnbescheid für uns als Gläubiger auf die Firma XY GmbH, Sitz Neuss, gemacht. Während das Verfahren läuft, wurde umfirmiert auf die XYZ GmbH, Sitz Hamburg. Nun soll ich den Vollstreckungsbescheid beantragen, nur wenn ich den beantrage unter der XY GmbH, Neuss, wäre der Titel ja später falsch. Ich würde es jetzt so machen, dass ich das Formular ausfülle und noch ein Schreiben mit dem Handelsregisterauszug beifüge und mitteile, dass sich der Gläubiger umfirmiert hat auf die XYZ GmbH, Hamburg. Das sollte doch gehen, oder übersehe ich da was?? Ich hatte das noch nicht bisher. Oder muss ich den Mahnbescheid zurücknehmen und neu fassen, weil das Verfahren noch in der Schwebe ist? Den Titel ändern später wäre ja nicht so problematisch. Handelsregisterauszug hin mit Titel und um Änderung bitten. Dann wird der ja hinten dran gehängt mit Siegel usw.. Aber in einem Verfahren mittendrin? Oder erstmal beantragen unter dem alten Namen und dann später nochmal eine Änderungsbitte hinschicken?
Ich stehe gerade auf dem Schlauch
