außergerichtliche Streitbeilegung!!! -.-

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

05.01.2011, 13:13

Halllooo mein lieben,

bräuchte mal wieder euere Hilfe bitte....

....also es geht um folgendes, mein Chef möchte gerne wissen, ob wenn man Streitbeilung macht, ob man dann eine extra Gebühr abrechnen kann.... :S

Ich hab ihm dann erklärt, dass man halt die Geschäftsgebühr erhöhen kann, wenn man es seinem Mandanten ausdrückllich empfiehlt, die Sache noch außergerichtlich beizulegen.

Was würdet ihr sagen...?

Danke schon mal im Vorraus...ganz liebe grüßeee :)
gkutes

#2

05.01.2011, 13:15

Einigungsgebühr!?
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#3

05.01.2011, 13:38

steht das auch irgendwo, weil ich glaube das geht nicht.... :thx
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Liesel
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#4

05.01.2011, 13:42

Like_a_Princess0512 hat geschrieben:steht das auch irgendwo, weil ich glaube das geht nicht...
Kommentierung zu 1000. :mrgreen:
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#5

05.01.2011, 13:57

Dankeschööööönnn :)
gkutes

#6

05.01.2011, 14:43

deinen genauen Sachverhalt hast du nicht geschildert, kann dir also nicht mit Bestimmtheit sagen, ob bei dir eine EG anfällt
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rena
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#7

29.03.2022, 11:46

Hallo liebes Forum,

wie ist denn das genau mit dieser Europäischen Online-Streitbeilegungsplattform? Gilt das auch als eine Art Schiedsstelle für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 oder rechnet ihr dann insgesamt einfach eine höhere Gebühr Nr. 2300 ab?
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