Zurückverweisung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Fuchs123
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#1

25.01.2022, 19:11

Hallo ihr lieben! Ich habe mal eine Frage bezüglich einer Abrechnung.

Wir haben einen Rechtsstreit vor dem LG Düsseldorf gewonnen. KFA erstellt, KFB ergangen, bereits durch die GS gezahlt. Warum die gezahlt haben, weiß ich leider nicht, da die GS auch Berufung eingelegt hat. Verfahren also vor dem OLG Düsseldorf. OLG entscheidet nach Verhandlungen dass die Angelegenheit wieder zurück an das LG verwiesen wird und dieses eine Entscheidung treffen müsse. So weit so gut.

LG Düsseldorf hat nach Verhandlung durch Vergleich entschieden. Kostenquotelung und mehrvergleich.

Wie die Abrechnung jetzt aussehen soll weiß ich allerdings nicht, da der der bereits ergangen KFB in der Welt und auch gezahlt ist.

Ich freue mich auf eure Antworten :-)
mrsgoalkeeper
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#2

26.01.2022, 08:47

Ich gehe davon aus, dass Du § 21 RVG gelesen hast?

Unabhängig davon erwarten wir von Azubis immer einen Abrechnungsvorschlag. Ich denke, dass der gleiche Maßstab für Dich als Rechtsfachwirtin gelten sollte. Also: Bitte stelle einen Abrechnungsvorschlag ein zu dem wir dann was sagen können.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Anahid
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#3

26.01.2022, 09:09

Zur Abrechnung eines Mehrvergleichs findest Du hier im Forum über die Forensuche ganz viele Beispiele. Ob da nun bereits ein KFB ergangen ist, macht doch keinen wesentlichen Unterschied; im Zweifel muss der KFB halt aufgehoben werden und wenn sich ergibt, dass die Gegenseite nun zu viel gezahlt hat, muss eben ein Teilbetrag erstattet werden).

Wenn Du Dir unsicher bist hinsichtlich der Abrechnung, kannst Du gerne, wie von Goali vorgeschlagen, Deine Abrechnung hier einstellen, damit man sich die ansehen und prüfen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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