HILFE! Nebenklage abrechnen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Suza
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#11

15.05.2008, 12:59

Supi danke dir LuzZi :-):-)

Dankeschöööööööööööööööööön :-)
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LuzZi
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#12

15.05.2008, 13:54

Klaro ;)

Wenn dem so sein sollte solltest du noch sagen, ob ihr Vorschüsse oder sonstige Zahlungen erhalten habt. War bei unserer Abrechnung nicht nötig bzw. das Gericht hat auch nicht nachgefragt, aber sicher ist sicher. Ist ja nur ein Satz. Wenn ihr natürlich schon Vorschüsse bekommen habt, müsst ihr diese natürlich absetzen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Manuel
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#13

18.06.2019, 11:40

Hallo, ich habe mich jetzt durch diverse Threads zu dem Thema geklickt, aber noch keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Ich muss jetzt auch hier eine Nebenklage abrechnen (und habe das vorher noch nie gemacht).

Sachverhalt:
Beklagter hat die Kosten und notwendigen Auslagen für die Nebenkläger (die wir beide vertreten haben) zu tragen (keine PKH/Beiordnung).

Meine Frage ist wer zahlt die Kosten bzw. mache ich einen Kostenfestsetzungsantrag gem... (?) an das Gericht zwecks Festsetzung gegen den Beklagten (KFA) oder einen Erstattungsantrag wonach die Zahlung aus der Staatskasse an uns erfolgt? :roll:

Mein Chef war sowohl als Nebenkläger im Termin für Frau ... und Herrn ....
Mache ich jetzt zwei Abrechnungen für jede Person und bekommt er die Terminsgebühr dann 2x?

Kurze Rückmeldung wäre nett. Danke.
Feldhamster
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#14

18.06.2019, 12:02

Rechnung an die Mandanten (die haben euch beauftragt) und Kfa ans Gericht (Mandanten haben Erstattungsanspruch gegen Angeklagten).

Und nur eine Abrechnung, siehe hier:
viewtopic.php?t=28785
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Adora Belle
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#15

18.06.2019, 12:15

Manuel hat geschrieben:
18.06.2019, 11:40
...mache ich einen Kostenfestsetzungsantrag gem... (?) an das Gericht
Gemäß §464b StPO.
Manuel
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#16

18.06.2019, 12:42

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
NicoleBonke
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#17

15.09.2021, 15:04

Halli Hallo liebe Kolleginnen !! :wink1

Ich bin erst ein Jahr ausgelernt und habe aktuell das selbe Problem. Ich habe in diesem Jahr nie etwas mit Strafsachen oder Adhäsionsverfahren zu tun gehabt.
Vielen vielen Dank für eure Beiträge, die hoffentlich heute alle noch so gelten, wie damals :D Nun zu meiner Frage...

Was ist denn mit der TG? Nehme ich da die 4108 (wg. Strafsache), die 3104 (wg. zivilrechtlicher Anspruch) oder nehme ich gar keine TG in die KN? Ich lese im Internet so viele unterschiedliche Meinungen und weiß jetzt wirklich nicht, was ich tun soll... Wir waren wirklich nur im reinen Adhäsionsverfahren tätig (ohne Strafanträge, Nebenklagen, etc.)

Jetzt bin ich aber gespannt, wie viele noch in Foren unterwegs sind und an diese Leute: Vielen Dank für die Rückmeldung !! :thx

Liebe Grüße
Nicole
Feldhamster
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#18

16.09.2021, 13:14

Ich würde aufgrund der Vorbemerkung 1 des Teils 4 (= (1) Für die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Verletzten, eines Zeugen oder Sachverständigen und im Verfahren nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz sind die Vorschriften dieses Teils entsprechend anzuwenden.) sagen, dass nur die 4143 entsteht.
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Adora Belle
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#19

16.09.2021, 13:35

Richtig, ausschließlich Nr. 4143 + Auslagen. Es spielt also gar keine Rolle, ob Ihr im Termin wart.
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