Einstellung Strafverfahren
Hi! Fällt bei einer Einstellung im Hauptverhandlungstermin nach § 153 a StPO eine Gebühr nach VV 4141 an? Vielen Dank schon mal im Voraus!!
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nein, die zusätzlich Gebühr gibts nur, wenn vor dem Hauptverhandlungstermin eingestellt wird, eben sozusagen als Belohnung für den Entfall der Hauptverhandlung.
Wichtig: Bei Einspruchsrücknahme gibts diese Gebühr, wenn der Einspruch zwei Wochen vor Hauptverhandlung zurückgenommen wird, ansonsten nicht
Wichtig: Bei Einspruchsrücknahme gibts diese Gebühr, wenn der Einspruch zwei Wochen vor Hauptverhandlung zurückgenommen wird, ansonsten nicht
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Schade! Und wenn man in der Hauptverhandlung die Frage des Schmerzensgeldes entschieden wird -bzw. dass der MA Schmerzengeld in Raten abzahlt - gibts dafür irgendetwas extra? Das ist ja dann auch praktisch miterledigt...
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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ich würd sagen nein
Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt