Abrechnung nach Zurücknahme des Scheidungsantrages! HILFE :)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Lori79
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#11

09.06.2021, 11:47

Mandantin will wissen, wieviel sie an Gerichtskosten zahlen muss, wenn sie den Scheidungsantrag zurücknimmt. Gibt es Fristen? Gilt der Antrag als nicht zurückgenommen, wenn man innerhalb einer Frist nicht zahlt. Muss sie irgendwann mal dann zahlen?
DAnke
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Adora Belle
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#12

09.06.2021, 13:21

Wenn sie will dass es weitergeht, muss sie 2,0 Gebühr 1110 zahlen. Wenn sie zurücknimmt, bevor irgendeine Entscheidung ergeht, muss sie die 0,5 Gebühr 1111 zahlen. Wenn sie jetzt die 2,0 zahlt, und später zurücknimmt, bevor eine Entscheidung ergangen ist, bekommt sie 1,5 zurück.
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