Abrechnung Strafverfahren gegenüber der Staatskasse
- Adora Belle
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§104 Abs.2 ZPO gilt über den Verweis in §464b StPO auch für das strafrechtliche Festsetzungsverfahren. Versichern kann man nur die Postauslagen, alles andere ist glaubhaft zu machen.
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Hallo meine Lieben, ich habe alles ganz aufmerksam gelesen ... aber... ich habe hier eine Einstellung im Vorverfahren, heißt, die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach hat das Verfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden der Staatskasse auferlegt (§105 Abs. 1 OWiG, § 467 a Abs. 1 StPO).
Jetzt weis ich schon mal wie ich es formuliere.
Ich weiß aber nicht WOHIN ich diesen Antrag stelle
Wohin nur!!! lach.. echt.. noch nie gemacht!
Hat jemand einen Vordruck für die Abtretungserklärung des Mandanten! Schon mal Danke !!
Jetzt weis ich schon mal wie ich es formuliere.
Ich weiß aber nicht WOHIN ich diesen Antrag stelle
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Die Bußgeldstelle kann die Kosten nicht der Staatskasse auferlegen (sondern nur der Landeskasse). Wenn ich das richtig sehe, sind wir hier auch nicht im Strafverfahren, sondern Bußgeldverfahren? Der Antrag ist an die Behörde zu richten. Abtretungsmuster findest Du in früheren Threads zum Thema. Hier hatte ich mal eins von Burhoff verlinkt.
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Hallo, ich wäre dankbar für Eure Hilfe und zwar benötige ich bitte ein Muster zur Antragstellung bzgl. Kostenübernahme aus Staatskasse.
Verfahren wurde eingestellt.
Vielen Dank im Voraus.
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Hat sich die Behörde auch bereit erklärt die notwendigen Kosten des Be-/Angeschuldigten zu übernehmen bzw zu erstatten?
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Dann brauchst du gar keinen Antrag zu stellen, der wird abgelehnt werden.
- Adora Belle
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Wenn bisher keine Kostenentscheidung getroffen wurde, kannst Du die noch nachträglich beantragen, am besten gleich zusammen mit Deinem KFA.