Abrechnung gegenüber Gegner trotz Beratungshilfe

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#11

29.11.2007, 11:51

Bob - was schlägst du vor? Kasse das Geld zurückerstatten und der ARGE eine Rechnung ohne Anrechnung zu schicken?
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Sandra S.
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#12

29.11.2007, 20:13

@Stine: Genau andersrum. Erst Rechnung an ARGE über den Gesamtbetrag, und wenn das Geld dann da ist, der Staatskasse (bzw. dem AG) anzeigen, dass die Gegenseite die gesetzlichen Gebühren erstattet hat und BerH-Gebühren an die Staatskasse zurückzahlen.

Ist übrigens in § 58 Abs. 1 RVG i.V.m. § 9 BerHG geregelt.
Liebe Grüße
von Sandra
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Strubbel
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#13

29.11.2007, 20:18

@ Sandra S. :zustimm

Erstmal die Kohle einstreichen und dann schauen, ob man wem was abgibt, sonst hat man am Ende womöglich gar nix!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
StineP

#14

29.11.2007, 20:55

Aber summa summarum kommt das doch aufs selbe raus, oder?
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Sandra S.
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#15

29.11.2007, 21:01

Ja klar. Aber wie Strubbel schon sagt: Erstmal Kohle einstreichen und dann verteilen :wink:

EDIT: Man kann ja das Geld von der Staatskasse in der Zwischenzeit anlegen und einen Haufen Zinsen damit machen :mrgreen: :ichmussweg
Liebe Grüße
von Sandra
Janin

#16

29.11.2007, 21:05

sorry, dass muss aber sein Bild
StineP

#17

29.11.2007, 21:22

Die paar Kröten =) Da lacht die Bank dich aus, wenn du darauf Zinsen willst =)

"Richtig Asche machen mit Geldanlegerei" *hahahahaha
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