Abrechnung gegenüber Gegner trotz Beratungshilfe
Bob - was schlägst du vor? Kasse das Geld zurückerstatten und der ARGE eine Rechnung ohne Anrechnung zu schicken?
- Sandra S.
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@Stine: Genau andersrum. Erst Rechnung an ARGE über den Gesamtbetrag, und wenn das Geld dann da ist, der Staatskasse (bzw. dem AG) anzeigen, dass die Gegenseite die gesetzlichen Gebühren erstattet hat und BerH-Gebühren an die Staatskasse zurückzahlen.
Ist übrigens in § 58 Abs. 1 RVG i.V.m. § 9 BerHG geregelt.
Ist übrigens in § 58 Abs. 1 RVG i.V.m. § 9 BerHG geregelt.
Liebe Grüße
von Sandra
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- Strubbel
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@ Sandra S.
Erstmal die Kohle einstreichen und dann schauen, ob man wem was abgibt, sonst hat man am Ende womöglich gar nix!
Erstmal die Kohle einstreichen und dann schauen, ob man wem was abgibt, sonst hat man am Ende womöglich gar nix!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
- Sandra S.
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Ja klar. Aber wie Strubbel schon sagt: Erstmal Kohle einstreichen und dann verteilen
EDIT: Man kann ja das Geld von der Staatskasse in der Zwischenzeit anlegen und einen Haufen Zinsen damit machen
EDIT: Man kann ja das Geld von der Staatskasse in der Zwischenzeit anlegen und einen Haufen Zinsen damit machen
Liebe Grüße
von Sandra
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Die paar Kröten =) Da lacht die Bank dich aus, wenn du darauf Zinsen willst =)
"Richtig Asche machen mit Geldanlegerei" *hahahahaha
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