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Cheffe hat wg. einer Einspruchsentscheidung Ablehnung Kindergeld ab April 2018 Klage erhoben. Der Streitwert für das Verfahren ist meiner Ansicht nach klar im Streitwertkatalog bzw. durch die GKG-Rechnung mit SW € 1.500,00.
Danach kamen von Mdtin bei uns weitere Kindergeldentscheidungen aus Januar 2019, da sie im August 2018 einen weiteren Kindergeldantrag gestellt hat. Die zwei Entscheidungen liegen im Zeitraum der Klage: rückwirkend für Mai - Juni 2018 (Ablehnung) und Juli - Nov 2018 (Bewilligung).
Gegen den Ablehnungs-Bescheid für Mai - Juni haben wir Februar 2019 Einspruch eingelegt und ein paar Tage später kam ein Änderungsbescheid, in dem für den Zeitraum Kindergeld bewilligt + Kostenübernahme mitgeteilt wurde.
ich bin jetzt wahrscheinlich verwirrt, weil alles in einer Akte ist....
aber darf ich die Sache Kindergeld für Mai - Juni 2018 einzeln abrechnen, wenn das im Klageverfahren (Kindergeld ab April 2018)schon "behandelt wird"?
wenn ja, ist auch hier der Jahreswert maßgeblich, weil die Bewilligung Kindergeld Mai-Juni hat ja auch (gem. Streitwertkatalog) Auswirkung auf die Zukunft...
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schon mal Danke für Licht in meinem Dunkel...