Anrechnung der GG neu geregelt!
Mach dir keine Sorgen - dafür sind wir ja hier Haben sicher auch oft ein Brett vorm Kopf. Schön, dass dein Problem beseitigt ist
- Zauberdrops
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also, ich hab das eben mal mit meiner kollegin durchgekaut.
wenn man die GG in die klage einbaut, ist das eine schadensposition. aber wie man es auch dreht oder wendet, als schaden verbleibt doch immer "nur" eine 0,65 gebühr. also wird doch auch nur ein schaden von 0,65 in die klage aufgenommen.
oder nicht?
wenn man die GG in die klage einbaut, ist das eine schadensposition. aber wie man es auch dreht oder wendet, als schaden verbleibt doch immer "nur" eine 0,65 gebühr. also wird doch auch nur ein schaden von 0,65 in die klage aufgenommen.
oder nicht?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Nein. Der dem Mandanten entstandene Schaden sind ja diese 1,3 GG, die in voller Höhe im MB und/oder in der Klage geltend gemacht werden... Die halbe GG wird erst später auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
- Zauberdrops
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ABER wenn die GG im kostenfestsetzungsverfahren nichts zu suchen hat, kann denn dann trotzdem die anrechnung dort erfolgen?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
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Cora[/b][/i]
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Ja und Nein.
Die GG darf nicht berechnet werden... also als eigenständige "Position" hat sie da nichts zu suchen. Die Anrechnung darf (muss) aber dort erfolgen.
Die GG darf nicht berechnet werden... also als eigenständige "Position" hat sie da nichts zu suchen. Die Anrechnung darf (muss) aber dort erfolgen.
- Zauberdrops
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[i][b]LG
Cora[/b][/i]
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Cora[/b][/i]
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ändert sich was an der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn der Gegenstandswert bei der Geschäftsgebühr höher ist als im anschließenden gerichtlichen Verfahren??
immer nur eine GG aus dem niedrigeren GW wird angerechnet.
Beispiel:
außergerichtlich 10.000,00
gerichtlich 7.000,00
anrechnung: die Hälfte der GG aus 7.000,00
Beispiel:
außergerichtlich 10.000,00
gerichtlich 7.000,00
anrechnung: die Hälfte der GG aus 7.000,00
Es heißt ja in der Vorbemerkung 3 VV, der Wert, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist... Kann ja niemals mehr sein, als dann tatsächlich geltend gemacht wurde in der KLage =)
vielen dank.
ist es richtig, dass ich die gg nicht auf die mahnverfahrensgebühr anrechne, sondern immer nur auf die verfahrensgebühr im gerichtlichen verfahren, auch wenn betragsrahmengebühren entstehen?
ist es richtig, dass ich die gg nicht auf die mahnverfahrensgebühr anrechne, sondern immer nur auf die verfahrensgebühr im gerichtlichen verfahren, auch wenn betragsrahmengebühren entstehen?