...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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StineP
#391
28.09.2007, 11:19
Mach dir keine Sorgen - dafür sind wir ja hier
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Haben sicher auch oft ein Brett vorm Kopf. Schön, dass dein Problem beseitigt ist
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Zauberdrops
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#392
06.11.2007, 16:54
also, ich hab das eben mal mit meiner kollegin durchgekaut.
wenn man die GG in die klage einbaut, ist das eine schadensposition. aber wie man es auch dreht oder wendet, als schaden verbleibt doch immer "nur" eine 0,65 gebühr. also wird doch auch nur ein schaden von 0,65 in die klage aufgenommen.
oder nicht?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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StineP
#393
06.11.2007, 16:59
Nein. Der dem Mandanten entstandene Schaden sind ja diese 1,3 GG, die in voller Höhe im MB und/oder in der Klage geltend gemacht werden... Die halbe GG wird erst später auf die Verfahrensgebühr angerechnet.
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#394
06.11.2007, 17:12
ABER wenn die GG im kostenfestsetzungsverfahren nichts zu suchen hat, kann denn dann trotzdem die anrechnung dort erfolgen?
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
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StineP
#395
06.11.2007, 17:27
Ja und Nein.
Die GG darf nicht berechnet werden... also als eigenständige "Position" hat sie da nichts zu suchen. Die Anrechnung darf (muss) aber dort erfolgen.
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Zauberdrops
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#396
06.11.2007, 17:34
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Susan84
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#397
27.11.2007, 09:33
ändert sich was an der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, wenn der Gegenstandswert bei der Geschäftsgebühr höher ist als im anschließenden gerichtlichen Verfahren??
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Kimmy
#398
27.11.2007, 09:36
immer nur eine GG aus dem niedrigeren GW wird angerechnet.
Beispiel:
außergerichtlich 10.000,00
gerichtlich 7.000,00
anrechnung: die Hälfte der GG aus 7.000,00
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StineP
#399
27.11.2007, 09:51
Es heißt ja in der Vorbemerkung 3 VV, der Wert, der in das gerichtliche Verfahren übergegangen ist... Kann ja niemals mehr sein, als dann tatsächlich geltend gemacht wurde in der KLage =)
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Susan84
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#400
27.11.2007, 09:59
vielen dank.
ist es richtig, dass ich die gg nicht auf die mahnverfahrensgebühr anrechne, sondern immer nur auf die verfahrensgebühr im gerichtlichen verfahren, auch wenn betragsrahmengebühren entstehen?