Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr in Advoline

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Susan84
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#1

21.11.2007, 15:17

Hallo,

ich habe das programm ADVOLINE (ältere version).

wenn ich eine abrechnung an einen mandanten machen möchte und folgende gebühren anfallen:

gsw: 1.000 € (600 € streitwert + 400 € vergleichsmehrwert)


außergerichtlich:
1,3 geschäftsgebühr aus 600 €
auslagen
mwst

gerichtlich:
1,3 vg aus 600 €
0,8 vg aus 400 €
minus 0,65 gg
1,2 tg aus 1.000 €
auslagen
mwst

bei der gerichtlichen abrechnung muss ich ja aufpassen, dass ich die höchstsatzgebühr nicht vergesse gem. § 15 III rvg. das programm advoline macht das ja immer automatisch. nun ist es ja so, dass es die neue bgh entscheidung gibt (anrechnung der gg auf vg). wie macht ihr das im programm advoline? ich habe noch die ältere version, d.h. das programm vermindert nicht die verfahrensgebühr um 0,65 gg. D. h. es kommt zu problemen bei der höchstsatzgebühr. da die vg gemindert wird und somit 0,65 beträgt, ist die höchstsatzgebühr 0,8 aus 1.000 € und nicht 1,3 aus 1.000 €. Wie macht ihr das in eurem programm. habt ihr euch die neue version geholt, oder rechnet ihr alles im kopf?
StineP

#2

21.11.2007, 15:22

Tja - blöd, blöd... Ich hab auch Advoline...

Mit der älteren Version ist es natürlich Mist.

Da musst du leider im Kopf rechnen.

Bekommt Ihr keine updates?? Wundert mich ja.
Susan84
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#3

21.11.2007, 15:29

mein chef ist geizig und updates kosten ja was. aber es ist schon so, dass ich mit der alten version daran nichts ändern kann, bleibt mir nichts anderes übrig als im kopf zurechnen. stimmt es denn, dass die höchstsatzgebühr 0,8 dann ist?? hast du in advoline schon mal probiert die 1,3 verfahrensgebühr automatisch zu ändern auf 0,65. das geht nämlich nicht. würdest du 1,3 vg minus 0,65 vg schreiben oder 0,65 vg bei deiner rechnung an den mandanten bzw. im kfa?
StineP

#4

21.11.2007, 15:53

Kannst du doch auch gar nicht... das ist ne feste Gebühr!

Höchstsatzgebühr?? Versteh ich nicht.

Wenn du
ne
1,3 vg aus 600 € und ne
0,8 vg aus 400 € hast, dann ist nach § 15 III RVG
1,3 aus 1000 €....

Unsere Version macht das von alleine.


Bei anderen Abrechnungen kann ich dir einfach folgenden Tipp geben:

Zb

Du musst die Anrechnung machen.

Eigentlich müsstest du schreiben
1,3
- 0,65
1,2 TG


Um die Beträge nachher für die USt richtig zu haben (mich nervte das damals auch immer, das alles so zu rechnen), kannst du einfach auf der 1. Seite den Wert und NUR die TG eingeben.
Auf Seite 2, dort wo die Gebühren für das Mahnverfahren etc. stehen, richte dir ein neues Feld ein:

"1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV anzgl. 0,65 GG Nr. 2300 VV) (oder so, musst mal gucken, wie das passt) und dann eben hinten (rechts) als Wert 0,65... So hast du immer schon ne vorgefertige, geminderte Verfahrensgebühr. Geht allerdings auch nur dann, wenn du - wie in deinem obigen Beispiel noch ne Differenzverfahrensgebühr hinzurechnen musst. Dieser Tipp ist ausschließlich für reine VG, TG Rechnungen gedacht.

Die Rechnung an sich ist von den Werten dann richtig - brauchst also höchstens noch den Schön-Schliff machen, indem du die Verfahrensgebühr hochziehst und den Text vielleicht ausweitest auf 2 Zeilen:

1,3 Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV
- 0,65 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV


Ich hoffe, du verstehst, wie ich das meine =) Da musst du dann einfach etwas tricksen. Ich hab mir die 2. Gebührenseite auch schon ordentlich gepimpt. Unter anderem zB mit weiteren Gebühren für die Anmeldung im Insoverfahren, die VG für den UBV, die Gebühr für einen Strafantrag (unten gibt es die Möglichkeit: "Änderungen übernehmen" - dann speichert er dir das auch längerfristig ab.

Puh... Nun hoffe ich auch, dass du wirklich verstehst, was ich da schreibe =)
Susan84
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#5

23.11.2007, 17:25

Oh puhh, jetzt muss ich erstmal ganz schön mitdenken. ich versuchs mals auszuprobieren und meld mich dann, wenn ichs nicht verstanden habe.

Was ich mich immer noch frage ist, ob ich bei der gem. § 15 III RVG (nehmen wir mal das beispiel: 1,3 aus 600 € und 0,8 aus 400 €, minus 0,65 gg) eine 1,3 aus 1.000 € nehmen oder eine 0,8 vg aus 1.000 €. D. h. muss ich jetzt von der höchstgebühr 0,8 ausgehen, da die 1,3 vg um 0,65 gg gemindert wurde??
StineP

#6

23.11.2007, 17:40

Nein.Also m.E. muss man erst nach § 15 abgleichen und dann erst wird angerechnet.

Daher:

1,3 VG 600
0,8 VG 400
= max:
1,3 VG 1000
- 0,65 GG

So würde ich das machen...
Susan84
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#7

24.11.2007, 19:04

bist dir aber nicht sicher, oder? wenn man es so macht, wie du es vorschlägst, dann ist das nicht so kompliziert mit advoline. ich hatte ein problem mit advoline, weil ich wollte, dass das programm erst die geschäftsgebühr von der verfahrensgebühr abzieht und dann nach § 15 III vorgeht. also, du machst es so, wie oben genannt? du gehst erst nach § 15 III RVG vor und dann ziehst du die 0,65 gg ab.
StineP

#8

24.11.2007, 22:14

Ich hab mal eine Aufgabe von Zorn rausgesucht.. Da ist das noch gaaaanz anders:

Beispiel:
Der RA macht für seinen Mandanten außergerichtlich Forderungen in Höhe von
67.816,00 € geltend.
Da sich die Angelegenheit nicht außergerichtlich erledigen läßt, erhebt er für den
Mdt. Klage in Höhe lediglich eines Teilbetrages in Höhe von 12.436,00 €.
In der mündlichen Verhandlung wurde dann eine vergleichsweise Einigung
getroffen, in die auch die nichtrechtshängige Ansprüche in Höhe von restlichen
55.380,00 € mit einbezogen wurden.
Wie errechnen sich die Gebühren des RA?
Lösung:
1. außergerichtliche Tätigkeit
1,5 Nr. 2400 VV Geschäftsgebühr (Wert 67.816,00 €) 1.800,00 €
Nr. 7002 VV Auslagenpauschale 20,00 €
1.820,00 €
2. gerichtliche Tätigkeit
1,3 Nr. 3100 VV Verfahrensgebühr (Wert 12.436,00 €) 683,80 €
Anrechnung 0,75 gem Vorb. 3 Abs. 4 VV (12.436,00 €) - 394,50 €
restliche Verfahrensgebühr 289,30 €
0,8 Nr. 3101 Ziff 2 Verfahrensgebühr (Wert 55.380,00 €) 898,40 €
Anrechnung 0,75 gem Vorb. 3 Abs. 4 VV (Wert 55.380 €) -842,25 €
restliche Verfahrensdifferenzgebühr 56,15 €
Obergrenze § 15 III RVG 1,3 aus Wert 67.816,00 €
berücksichtigt (1.560,00)
1,2 Nr. 3104 VV Terminsgebühr (Wert 67.816,00 €) 1.440,00 €
1,0 Nr. 1000,1003 VV Einigungsgebühr (Wert 12.436,00 €) 526,00 €
1,5 Nr. 1000 VV Einigungsgebühr (Wert 55.380,00 €) (1.684,50 €)


Macht irgendwie Sinn.

Würde ja in deinem Fall folgendes bedeuten:

1,3 vg aus 600 €
- 0,65 aus 600 €
0,8 vg aus 400 €
- 0,65 aus 400 €
minus 0,65 gg
und dann § 15 RVG

1,2 tg aus 1.000 €
auslagen
mwst


Was ich an dem Beispiel allerdings nicht einleuchtend finde, ist, dass dort trotzdem noch nach Abgleich von § 15 RVG von einer 1,3 VG aus Wert von 1000 € ausgegangen werden müsste.. Wenn ich aber doch anrechne, bleibt doch keine 1,3 VG mehr übrig, die zum Abgleich nach § 15 RVG kommen kann.. Verstehst du, wie ich das meine?? Ich hoffe, ja
Susan84
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#9

01.12.2007, 20:09

ja verstehe was du meinst. das ist ja auch mein problem. hast du schon mal so eine angelegenheit abgerechnet? ich hab in letzter zeit solche abrechnungen oft und mache das immer so:

ausgesuchtes Beispiel:

GSW: 2.000 €
Mehrwert 1.000 €

1,3 vg aus 2.000 €
minus 0,65 gg aus 2.000 €
0,8 vg aus 1.000 €

höchstgebühr nach § 15 III RVG wäre dann 0,8 vg aus 3.000 €


bin mir aber nicht sicher, ob ich das so machen muss. besser wäre es natürlich und einfacher, wenn ich es so mache

1,3 vg aus 2.000 €
0,8 vg aus 1.000 €
höchstgebühr wäre hier 1,3 aus 3.000 €

minus 0,65 gg aus 2.000 €


hm...was ist nun richtig??
StineP

#10

01.12.2007, 20:33

1,3 vg aus 2.000 €
minus 0,65 gg aus 2.000 €
0,8 vg aus 1.000 €

höchstgebühr nach § 15 III RVG wäre dann 0,8 vg aus 3.000 €
Nein, eben nicht (siehe oben)... 1,3 aus 3000 €....

Eine doppelte Anrechnung kann hier ja gar nicht eintreten. Hab eben noch mal ganz genau nachgedacht über den Sachverhalt.

Wenn du außergerichtlich tätig wirst über 2000 €, dann ist die 0,65 Anrechnung auf die VG klar:

1,3 vg aus 2.000 €
minus 0,65 gg aus 2.000 €

Aber: Eine Anrechnung auf 0,8 kann ja gar nicht gehen, weil der gesamte außergerichtliche Wert ja in der 1,3 VG erfasst wird. Verstehst du, wie ich meine?? Die 0,8 gelten ja in deinem Fall für Ansprüche, die vorher noch nicht geltend gemacht wurden und zB protokolliert werden vor Gericht. Daher muss das einfach so aussehen:

1,3 vg aus 2.000 €
minus 0,65 gg aus 2.000 €
0,8 vg aus 1.000 €

dann Abgleich § 15 RVG, 1,3 aus 3000 €..

Dafür hab ich leider keinen Trick. Sowas müsst ich auch ausrechnen. Hab hin und her überlegt - so ein eigenartiger Fall kommt bei uns einfach in der Praxis nicht vor, so dass ich dafür noch keinen Trick finden brauchte.

Der Abgleich funktioniert auch nur auf der ersten Seite... Vielleicht kann man irgendwo dazwischen einen negativen Betrag einfügen? (Vor der Umsatzsteuer.. )
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