...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Trinity
#1
01.10.2010, 08:47
Hallo Ihr Lieben,
habe hier zwei Meinungen, unsere und die des Gegenanwalts.
Der Tenor im Streitwertbeschluss:
3.900 EUR für das gesamte Verfahren
5.400 EUR für den Vergleich
Unsere Rechnung:
1,3 VG aus 3.900 EUR
0,8 VG aus 5.400 EUR
1,0 EG aus 3.900 EUR
1,5 EG aus 5.400 EUR
1,2 TG aus 9.300 EUR
Rechnung Gegenanwalt:
1,3 VG aus 3.900 EUR
0,8 VG aus 1.500 EUR
1,0 EG aus 3.900 EUR
1,5 EG aus 1.500 EUR
1,2 TG aus 5.400 EUR
Welche Rechnung ist richtig? Ich mach soooo selten was mit Mehrwert, dass ich jedesmal durcheinander bin....
Danke für Eure Hilfe!!
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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JusyD
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#3
24.05.2018, 12:10
In dem dortigen Beitrag ist aber vom "Mehrwert" die Rede, hier aber nicht. Was ist der Unterschied?
Ich habe jetzt nämlich das gleiche Problem, der
Wert für das Verfahren ist 6.600,00 € und für den Vergleich 8.800,00 €. Jetzt weiß ich nicht, ob der Mehrwert dann die Differenz (8.800 - 6.600 = 2.200) ist oder tatsächlich 8.800 €.
Die Terminsgebühr dann aus dem Gesamtbetrag (15.400) oder nur aus 8.800€?
Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann und bedanke mich im Voraus
VG JusyD
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Adora Belle
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...ist hier unabkömmlich !
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#4
24.05.2018, 12:21
Dein Mehrwert beträgt 2.200 EUR.
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JusyD
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