![Geschockt :-?](./images/smilies/icon_confused.gif)
Die Gegenseite hat Streitwertbeschwerde eingelegt und begehrt, dass der Streitwert von festgesetzten EUR 22.000,00 auf EUR 95.000,00 angehoben werden soll.
Nun die eigentliche Frage:
Fallen für uns Gebühren für das Beschwerdeverfahren an, die wir gegenüber unseren Mandanten abrechnen können? Wenn ja, in welcher Höhe?