Endabrechnung nach Obsiegen als Beklagte

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Blub
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#1

22.11.2007, 13:23

Hallo.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen - ich hatte bisher noch nie so einen Fall.

Folgendes:

Wir sind für unseren Mandanten außergerichtlich tätig gewesen. Dort ging es um die Rückabwicklung eines Autokaufes durch die Gegenseite. Wir
haben die ganze Sache bestritten und nachdem über Monate hinweg nichts mehr geschehen ist, die Sache abgeschlossen. Damaliger GW für unsere Endabrechnung waren 15.000€.

Die Akte war abgelegt und ca. 2 Monate später ging bei uns die Klage der Gegenseite auf Zahlung von 5000€ ein. Wir haben die Akte reaktiviert und unseren Mandanten im gerichtlichen Verfahren vertreten. Endurteil erging: Klageabweisung, Kläger zahlt. Streitwert wurde auf 5000€ festgesetzt. Wir haben Kostenfestsetzungsantrag gemacht und dieser wurde auch so bewilligt. Der Gegner hat dann die geforderten 919,28 € gem. Kostenfestsetzungsbeschluss gezahlt.

Nun soll ich eine Endabrechnung an die RSV machen. Nachdem die RSV unsere Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit bezahlt hat, muss ich ja 0,65 GG auf die 1,3 VG anrechnen. Weiter mache ich Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld mit geltend.
Es ergibt sich aber nun, wenn ich den Gesamtbetrag nehme abzgl. der Zahlung des Gegners auf den Kfb ein Guthaben von 317,50 € für die RSV. Kann das sein?

Ich post mal eben die Rechnungen, damit ihr seht, was ich meine:

außergerichtlich

Gegenstandswert: 15.000,00 €
1,3 Geschäftsgebühr 735,80 €
Postentgeld 20,00 €
16,00 % Umsatzsteuer 120,93 €
Endsumme 876,73 €


KFB

Gegenstandswert: 5.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr 391,30 €
1,2 Terminsgebühr 361,20 €
Postentgeld 20,00 €
19,00 % Umsatzsteuer 146,78 €
Endsumme 919,28 €



Gerichtliches Verfahren

Gegenstandswert: 5.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr 391,30 €

(edit)
0,65 Geschäftsgebühr (Anrechnung) -195,65€

Gegenstandswert: 5.000,00 €
1,2 Terminsgebühr 361,20 €

Fahrtkosten insgesamt 41,10 €

Abwesenheitsgelder insgesamt 60,00 €

Postentgeld 20,00 €
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV 128,81 €
Zwischensumme 806,76 €
abzgl. Zahlung Kfb vom 19.11.2007 -919,28 €
Ihr Guthaben -112,52 €

Mach ich die Endabrechnung an die RSV nun so richtig?
Zuletzt geändert von Blub am 22.11.2007, 13:35, insgesamt 1-mal geändert.
Kimmy

#2

22.11.2007, 13:29

Du darfst nur eine GG aus einem GW von 5.000,00 € zur Anrechnung bringen, das ist der einzige Fehler, den ich auf die SChnelle erkennen kann.
wenn die RSV die außergerichtlichen Gebühren bezahlt hat und der Gegner eure gesamten gerichtilchen Gebühren kann es tatsächlich zu einem Guthaben kommen.
Sugar86
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#3

22.11.2007, 13:29

Die Abrechnung müsste so stimmen. Es kann durchaus sein, dass ein Guthaben für die RSV entsteht. Das hatte ich auch schon mehrmals.
Es ist nicht das Leben, an das wir uns erinnern, sondern dessen besondere Momente.

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_steffi_

#4

22.11.2007, 13:30

Halli Hallo,

Nur eine 0,65 Gebühr aus 5.000 abziehen, ich schau grad noch wo das steht.

Ciao
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#5

22.11.2007, 13:33

ach ja genau die anrechnung.. mei.. wo ich schon wieder meinen kopf habe..

der mandant hat in der außergerichtlichen Tätigkeit eine Selbstbeteiligung zahlen müssen. Bekommt trotzdem die RSV das Guthaben?
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_steffi_

#6

22.11.2007, 13:38

Hallo, ich nochmal

zur Anrechnung Teil III, Vorb. 3, Abs. 4, Satz 1 bis 3

Hat der Mst die SB vor der Zahlung der Rsv gezahlt?
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#7

22.11.2007, 13:42

nein, erst danach - warum?
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_steffi_

#8

22.11.2007, 13:47

ich hatte auch schon mal so einen Fall und da hab ich einfach, weil der Mdt die SB vor der Rsv gezahlt hat, das GUthaben an den Mdt ausgekehrt. Das so der Rsv geschrieben und die haben das so akzeptiert.

Ich würde das Guthaben an den auszahlen, der zu erst gezahlt hat, wenn dann noch was über bleibt, an den anderen.

Eine andere Möglichkeit wäre das Guthaben zu quoteln. (ist aber auch eine Mehrarbeit.) Ruf doch einfach mal die Rsv an, was du machen sollst.
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#9

22.11.2007, 13:51

werd mal mitm anwalt drüber sprechen.. ich denk mal, dass die rsv evtl. die fahrtkosten + abwesenheitsgelder nicht zahlt.. vll. sollt ich deshalb den betrag an die RSV überweisen (vll. merken die dann nicht, dass da die fahrtkosten + abwesenheitsgelder drin sind).. ;)
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