Gebühren für Auskunftsklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anahid
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#11

25.04.2017, 11:38

Nein, den Mindestunterhalt eines Volljährigen nach der Düsseldorfer Tabelle.
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Js123
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#12

25.04.2017, 14:46

Also wenn ich nach einem Nettoverdienst von 1.600 € gehe nehme ich dann als Streitwert 554,00 €?
Tut mir leid wenn ich mich gerade dumm anstelle, ich weiß nur nicht wie sich die Tabelle liest
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
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Anahid
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#13

02.05.2017, 14:51

Ich würde von keinem Nettoverdienst ausgehen. Mindestunterhalt bedeutet: Der kleinstmögliche Unterhaltsbetrag. Wenn ich hier im Internet die aktuelle Tabelle gefunden habe, dann wäre das bei einem 18-jährigen 516,00 € monatlich. Und davon nimmst Du den Jahresbetrag als Streitwert, also 6.192,00 €. Hiervon 1/5, weil nur Auskunft, gleich 1.238,40 €.
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#14

02.05.2017, 22:24

Auch wenn man schon vorher weiss, dass es ein Mangelfall ist? Arbeitet die Mutter nicht? Und was macht das Kind? 1610 ist ja nur für die Ausbildung. Die Gegenseite kann zu diesem Zeitpunkt ohne eure Auskunft ja noch keinen Betrag beziffern. Wenn ihr denkt dass er Unterhalt schuldet...nach 1605 besteht Auskunftspflicht, warum erteilt er dann nicht die Auskunft? selbstbehalt bei volljährigen Kindern in Ausbildung sind auch soweit ich weiss 1.300€
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#15

03.05.2017, 08:57

Ja, würde ich schon so annehmen. Wenn am Schluss ein Negativunterhalt rauskommt reduziert sich ja Dein Streitwert nicht auf Null, sondern auf den voraussichtlich geforderten Betrag. Und der lässt sich doch bei Kindern grundsätzlich mal mit dem Mindestunterhaltsbetrag annehmen, oder? Aber ich mach kein Familienrecht. Wenn jemand andere Ideen hat, immer her damit. ;)
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