PKH-Rechnung an das Gericht (Vorschuss wurde gezahlt)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
monk
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 85
Registriert: 17.10.2007, 23:02

#11

17.11.2007, 14:26

:zustimm
Mancher wartet bis die Zeit sich wandelt, mancher andere
sieht die Chance und handelt!
Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!
susi1982
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 10.11.2007, 20:59
Wohnort: Borsdorf

#12

17.11.2007, 15:07

Abe warum rechnest du keine Terminsgebühr ab?

" BUNDESGERICHTSHOF, Az.: III ZB 42/05, BESCHLUSS vom 27.10.2005

Leitsätze:

Wird in einem in erster Instanz geführten Zivilprozess über den rechtshängigen Anspruch (auf Vorschlag des Gerichts) ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für den beauftragten Prozessbevollmächtigten - neben einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV und einer 1,0 Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV - eine 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV."
Ich arbeite nach dem Hauskatzen-Verfahren:
Ich schleiche zur Arbeit,
lege die Pfoten auf den Tisch
und warte auf die Mäuse!
Susan84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 28.10.2007, 14:26
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

#13

17.11.2007, 16:58

Cool. ich schau mir das urteil mal an, wenn das so sein sollte, dann vielen dank. ich bin davon ausgegangen, dass kein verhandlungstermin war, also auch keine terminsgebühr anfällt.
Kimmy

#14

18.11.2007, 11:03

Hallo Susan, Advoline kann die Abrechnung wahrscheinlich genausowenig wie RA-Micro.
Auf Deine Frage, ob diese Abrechnung nur zu machen ist, wenn Vorschuss bezahlt wurde: Ja.
Und so wie Du Deinen Fall beschreibst, ist die TG also doch angefallen, hätte mich sonst auch gewundert ;-)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#15

18.11.2007, 16:40

Kimmy, warum kann RA Micro die Abrechnung nicht? es ist ja wohl Benutzersache Gebühren einzugeben..
Susan84
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 70
Registriert: 28.10.2007, 14:26
Wohnort: Dresden
Kontaktdaten:

#16

18.11.2007, 17:42

vielen dank für eure bemühungen.

Ich hätte ganz gern noch gewusst, ob ich die differenz von pkh tablle und normale tabelle (wahlanwalt) auch nehmen, wenn kein vorschuss gezahlt wurde und der gegenstandswert z. b. 5.000 € beträgt? hat das immer was mit dem vorschuss zu tun, also sobald vorschuss gezahlt wurde, muss ich die differenz der 2 tabllen nehmen minus vorschuss oder nehme ich die diffenz der 2 tabellen auch, wenn kein vorschuss gezahlt wurde?
Kimmy

#17

18.11.2007, 19:15

Hallo Susan,
diese - leider aufwändige und lange - Berechnung kommt nur in dem Fall vor, wenn ein Vorschuss bei euch eingegangen ist und der GW höher als 3.000,00 € ist und somit die PKH-Gebühren zu berechnen sind. Wenn ihr keinen Vorschuss bekommen habt, musst Du nur die PKH-Gebühren abrechnen. Sobald jedoch dem Mdt. Raten bewilligt worden sind, ist es sinnvoll dem Gericht auch noch eine "normale" Abrechnung beizufügen, weil der Mdt. bis zu 48 Monaten Raten bezahlen muss und Überschüsse auf die Wahlanwaltsgebühren verrechnet werden. Wenn also GK und PKH-Gebühren ausgeglichen sind und es sind erst 30 Monate vergangen, gehen die weiteren Raten auf die Wahlanwaltsgebühren aber nur dann, wenn diese eingereicht wurden.
Ich hoffe, das war verständlich... ansonsten frag nochmal :-)
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#18

18.11.2007, 19:25

wenn PKH mit Ratenzahlung gewährt wurde sollte man immer die Differenz mit anmelden, da man sie dann evtl. bekommt
Gast

#19

18.11.2007, 21:08

Richtig, da stimme ich Pepsi zu. Gericht fragt dann aber nach, ob die Wahlanwaltsgebühren festgesetzt werden sollen, dafür hast du einen Monat Zeit.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#20

19.11.2007, 08:36

jo da stimmt, abe man kanns eben auch gleich machen (mach ich eigentlich immer, egal ob mit oder ohne Ratenzahlung)
Antworten