Na, na, die Justiz will ja auch leben...butterflybabe hat geschrieben:Das ist ja besch......
Unsere Justiz halt.
Gerichtskosten werden nochmal angefordert
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- NORTHERN DINO
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- Sandra S.
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Da es gerade so schön ins Thema reinpasst. Hätte dazu auch mal eine Frage:
Wir haben für 8 Kläger Sammelklage eingereicht, jeder der Kläger hatte jeweils eigene Ansprüche (also keine Gesamtgläubiger). Gerichtskostenvorschuss (3,0 Gebühren aus gesamten Streitwert) wurde eingezahlt.
Später wurden die Verfahren dann abgetrennt. Ein Kläger hat das "alte" Aktenzeichen behalten, für die 7 anderen wurden neue Aktenzeichen vergeben. In allen Verfahren wurde jetzt ein Vergleich geschlossen.
Das Gericht hat in der Schlusskostenrechnung für das erste (ursprüngliche) Verfahren eine 1,0 Gebühr aus dem Gesamtstreitwert angesetzt und die nicht verbrauchten Gerichtskosten auf die anderen 7 Verfahren verrechnet (jeweils 1,0 aus den Einzelstreitwerten).
Ist das nicht irgendwie doppelt? Die Einzelstreitwerte aus den 7 Verfahren sind ja schon im Gesamtstreitwert des ursprünglichen Verfahrens enthalten. Eigentlich ist es ja so, dass der ursprüngliche Streitwert zum Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgebend ist, aber fallen dann nochmal neue Gerichtskosten für die abgetrennten Verfahren an?
Wir haben für 8 Kläger Sammelklage eingereicht, jeder der Kläger hatte jeweils eigene Ansprüche (also keine Gesamtgläubiger). Gerichtskostenvorschuss (3,0 Gebühren aus gesamten Streitwert) wurde eingezahlt.
Später wurden die Verfahren dann abgetrennt. Ein Kläger hat das "alte" Aktenzeichen behalten, für die 7 anderen wurden neue Aktenzeichen vergeben. In allen Verfahren wurde jetzt ein Vergleich geschlossen.
Das Gericht hat in der Schlusskostenrechnung für das erste (ursprüngliche) Verfahren eine 1,0 Gebühr aus dem Gesamtstreitwert angesetzt und die nicht verbrauchten Gerichtskosten auf die anderen 7 Verfahren verrechnet (jeweils 1,0 aus den Einzelstreitwerten).
Ist das nicht irgendwie doppelt? Die Einzelstreitwerte aus den 7 Verfahren sind ja schon im Gesamtstreitwert des ursprünglichen Verfahrens enthalten. Eigentlich ist es ja so, dass der ursprüngliche Streitwert zum Zeitpunkt der Klageeinreichung maßgebend ist, aber fallen dann nochmal neue Gerichtskosten für die abgetrennten Verfahren an?
Liebe Grüße
von Sandra
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