Auslagen nach JVEG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Js123
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#21

20.10.2016, 11:56

:wink1

Ich habe auch eine Frage zu diesem Thema...

Wir haben ein Urteil erhalten, dort sind benannt Kläger und Widerbeklagter, Beklagte und Widerkläger und ein Beteiligter und Streithelfer.
Jetzt hat der Anwalt des Beteiligten und Streithelfers einen KFA eingereicht und will unter anderem nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Fahrtkosten für diesen abrechnen.

Meine Frage: Gehört der Beteiligte und Streithelfer zu diesen "Dritten" oder "Zeugen", dass er nach JVEG abrechnen darf? Ich bin mir da sehr unsicher...

Vorab vielen Dank für eure Hilfe
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Adora Belle
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#22

20.10.2016, 12:14

Ja, er gehört dazu. Es braucht natürlich auch eine Kostenentscheidung zu seinen Gunsten, damit er überhaupt was anmelden kann.
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Js123
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#23

20.10.2016, 13:11

Was könnte da dann zB stehen?
Ich habe mir noch mal das Urteil durchgelesen und kann nichts finden was speziell darauf hinweist
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#24

20.10.2016, 13:39

Na eine Kostenentscheidung. Die außergerichtlichen Kosten des Streithelfers trägt der Kläger/Beklagte. Ohne entsprechende Entscheidung trägt der Streithelfer seine Kosten selbst, da gibt es nichts anzumelden.

Edit: In diesem Sinne ist der Streithelfer natürlich auch nicht Dritter/Zeuge, sondern Verfahrensbeteiligter. Seine Kosten berechnen sich aber ebenfalls nach JVEG, wie auch die der Parteien, §91 Abs.1 am Ende.
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