Abrechnung Unfallregulierung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
samara
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#1

15.11.2007, 14:18

Mich würde mal interessieren, wie Ihr die Unfallsachen abrechnet. Nimmt Ihr 1,3 oder höhere Gebühren? Und wann rechnet Ihr ab - erst dann, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist?
Gast

#2

15.11.2007, 14:21

ist unterschiedlich.

Du musst eine höhere Gebühr begründen können und Haftpflichtversicherer werden sich da etwas anstellen. Rechtsschutzversicherer übrigens auch.

Auch wann wir abrechnen ist unterschiedlich, manchmal direkt nach der Schadenbezifferung, manchmal aber auch erst zum Ende des Verfahrens.

Kannste denn absehen, ob noch mehr Schaden kommt (Schmerzensgeldhöhe)???

Ggf. kann man aber nachfordern
samara
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#3

15.11.2007, 14:26

Ich habe eine Sache, wo die Schuldfrage nicht eindeutig ist - habe auch eine RSV, gegenüber der ich abrechnen könnte. Am Anfang weiß ich halt nicht, wieviel Zeitaufwand wir mit dieser Angelegenheit haben werden. Das Problem ist, ich soll möglichst vieles dieses Jahr noch abrechnen. Deswegen tue ich mich so schwer. Wenn ich 1,3 abrechne, kann ich doch später schlecht sagen - ich hätte gern 1,8 Gebühr, oder??? :?:
kissilein
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#4

15.11.2007, 14:30

Also ich rechne GRUNDSÄTZLICH mindestens 1,5 ab und hab damit zu 95 % erfolg.... Hab von Herrn Engler einige Urteile die in Unfallsachen eine 1,5 rechtfertigen, man muss halt zu umfang usw. stellung nehmen, zb. das die ermittlungsakte oder gutachten überprüft und erörtert werden mussten, wenn die sich sträuben sollten. außerdem in schmerzensgeldsachen fordere ich immer eine 1,5 Einigungsgebühr an, wenn sich "trotz erheblicher Bedenken des Mandanten" auf einen Betrag geeinigt wurde... :-D da kann man echt was raus holen
lg sabrina

P.S. 1 Schwerverletzter? dann rechne mindestens 1,8 ab!
samara
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#5

15.11.2007, 14:34

bei uns fehlt es hier am Personenschaden - nur Kzf wurde beschädigt. Darf man denn einen angemessenen Vorschuss von der RSV fordern, ohne diesen zu beziffern?
Tigra
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#6

15.11.2007, 16:08

wir rechen vorläufig ab, wichtig ist hier zu sagen, das man vorbehaltlich etwaiger weitere Schadenersatzansprüche abrechnet, jedoch warten wir auch lieber im die erledigung ab, sonst hat man soviele teilrechnungen und muss aufpassen das man nicht durcheinander kommt.
Glaub irgendwo gibts ne liste mit abrechnungsvorschlägen welche gesch.geb. anzusetzen ist.
wir nehmen bei klaren einfachen fällen ne 1,3
wo wir schon mehr machen müssen 1,5

und achtung welche Vs. die abkommen hat, bei allianz usw. kann man grundsätzlich ne 1,8 abrechnen!
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samara
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#7

15.11.2007, 16:10

Die gegnerische HPfl ist hier Allianz... :lol:
Tigra
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#8

15.11.2007, 16:10

also 1,8 - ran an den speck :D
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samara
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#9

15.11.2007, 16:15

Das Problem ist, die Allianz hat noch nicht die Eintrittspflicht bestätigt, es ist nicht ganz klar, wer den Unfall wirklich verursacht hat... :roll:
Tigra
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#10

15.11.2007, 16:57

dann is doof, dann hilft nix, abwarten und dann vorläufig auf der ihrer haftungseinschätzung die gebühren regulieren lassen, wenn du wirklich nicht bis ende warten willst.
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