Erhöhungsgebühr aus Teilstreitwert ???

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra1981
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#1

14.11.2007, 15:42

Brauche mal Hilfe von unseren Experten hier:

Im Klageverfahren waren wir für 2 Beklagte tätig (hoher GW). Widerklage wurde nur durch einen Beklagten einglegt (niedrigerer GW).

Wie sieht da die Abrechnung aus?

1. aus hohem GW
1,3 VG
0,3 Erhöhung
1,2 TG
PTKD + MwSt

ODER

2.
1,3 VG (hoher Streitwert)
0,3 Erhöhung (geringerer Streitwert)
1,2 TG (hoher Streitwert)
PTKD + MwSt.

Na, was meint ihr???
Ich werde aus der Sache nicht schlau! Ich hoffe ihr werdet aus meinem Bsp. schlauer!
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Curry
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#2

14.11.2007, 15:46

Hm, das ist ja mal eine Frage.

Ich würd es wahrscheinlich so machen:

1,3 VG (Wert Klage + Widerklage)
0,3 Erhöhung (Wert nur Klage)
1,2 TG (Wert Klage + Widerklage)
Entgelte
MwSt.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#3

14.11.2007, 16:02

ich würde es auch wie Curry machen.

Sollten die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt werden??? Wurde die Widerklage zur Verrechnung der gesamten Forderung genutzt oder nur für den einen Beklagten.

Ich glaube, die Fragen muss man irgendwie berücksichtigen.
Tigra
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#4

14.11.2007, 16:09

Curry hat geschrieben:Hm, das ist ja mal eine Frage.

Ich würd es wahrscheinlich so machen:

1,3 VG (Wert Klage + Widerklage)
0,3 Erhöhung (Wert nur Klage)
1,2 TG (Wert Klage + Widerklage)
Entgelte
MwSt.

so ist es auch richtig :D


wobei ich jetzt z. b. nicht kapiert hab, warum der rpfleg. bei uns für die wiederkläger und beklagten trotz das die beide vom proz.bev. des Klägers bzw. Beklagten vertreten worden sind nochmal ne eigene Verfahrensgebühr abgerechnet bekommen haben, hab dazu auch in nem anderen thread was gepostet aber noch keine antwort.... muss mal gucken ob ich das find.

aber die abrechnung von curry ist richt ;)
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Pepsi
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#5

15.11.2007, 09:08

eine Erhöhungsgebühr gibt es nicht, die ist veschweißt mit der eigentlichen Gebühr und kann m.E. daher nicht nach einem anderne Wert abgerechnet werden

du musst wahrscheinlich zwei Rg einreichen, dann wird die Rpfl. daraus was machen.. ich hatte das auch mal, dass ich zwei Streitwerte und zwei Beklagte hatte..
Tigra
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#6

15.11.2007, 13:53

@ pepsi: Nochmal zum mitschreiben, das kapier ich nicht, warum kann ich keine erhöhung ansetzen wenn ich aber beide beklagten vertrete und in der angelegenheit noch ne wiederklage läuft?
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