Hallo ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand helfen: In I. Instanz haben wir obsiegt mit 30.000,00 €, 110% Sicherheitsleistung. Die hat der Beklagte auch mittels Bürgschaft erbracht.
In II. Instanz wurde das erstinstanzliche Urteil abgeändert, so dass der Klägerin nur noch 10.000,00 € zustehen; Sicherheitsleistung wieder 110% des zu vollstreckenden Betrages. Die Revision wurde zugelassen; diese werden wir auch einlegen.
So, nun kommt der Beklagtenvertreter und sagt, er will die Bürgschaft über 30.000,00 € zurück und wir bekämen eine neue über 10.000,00 € (Zug um Zug versteht sich).
Wir denken ja positiv und hoffen, dass wir die Revision wieder voll gewinnen. Was ist nun mit den Sicherheitsleistungen? Welche muss erbracht werden? Dürfen wir die 30.000,00 € behalten, weil auch das zweitinstanzliche Urteil noch nicht rechtskräftig ist, oder müssen wir die tatsächlich zurückgeben und: wo ist das geregelt?
Veränderung der Sicherheitsleistung in II. Instanz?
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
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- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Hallo Kimmy,
ich denke mal, dass die Gegenseite recht hat. Das erstinstanzliche Urteil wurde ja durch das Berufungsurteil aufgehoben. Ihr könnt aus dem erstinstanzlichen Urteil nicht mehr vollstrecken und habt auch keinen Anspruch mehr auf die Sicherheit in dieser Höhe (30.000 €).
ich denke mal, dass die Gegenseite recht hat. Das erstinstanzliche Urteil wurde ja durch das Berufungsurteil aufgehoben. Ihr könnt aus dem erstinstanzlichen Urteil nicht mehr vollstrecken und habt auch keinen Anspruch mehr auf die Sicherheit in dieser Höhe (30.000 €).
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
Sehe ich leider genauso. Hab die ganze Zeit gegoogelt und für mich ergibt sich niegends, dass ihr die Bürgschaft einbehalten dürft.
Das ist schade. Uns fehlt wohl das Rechtsschutzbedürfnis für die höhere Sicherheitsleistung und wenn wir in der Revision dann doch Obsiegen, können wir nur hoffen, dass der Beklagte noch Kohle hat...
Vielen Dank für Eure Mühe!
Vielen Dank für Eure Mühe!