Bußgeldangelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tobik9
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#1

13.11.2007, 10:14

Hallo zusammen!

Ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe noch nie eine Bußgeldsache abgerechnet. Nun soll ich meiner Chefin die zu erwartenden Kosten für einen Mandanten zusammen stellen, wenn wir ihn in einer Bußgeldangelegenheit vertreten.


Kann mir jemand helfen? Ich danke euch....


Gruss tobik
Teddybär14
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#2

13.11.2007, 10:22

Was genau habt ihr denn gemacht ?

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
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LuzZi
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#3

13.11.2007, 10:23

Worin bestand eure Tätigkeit?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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tobik9
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#4

13.11.2007, 10:29

Wir haben noch gar nichts gemacht. Wir müssen eine Schätzung abgeben, da wir für eine großen Konzern arbeiten. Es geht wohl um zu schnelles Fahren, leider haben wir noch keine genaueren Informationen...

Ich schau mal was ich rausbekomme.
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LuzZi
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#5

13.11.2007, 10:44

Hmm ja die Infos sind (noch) etwas mager, vielleicht hast du ja nachher etwas genaueres :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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tobik9
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#6

13.11.2007, 10:45

Ich hab mal nachgefragt. Unser Mandant ist zu schnell gefahren, so dass ein Fahrverbot rausspringt. Mehr Info´s haben wir leider noch nicht.
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Bibbi
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#7

13.11.2007, 10:48

Dann seid Ihr ja schon mal im vorbereitenden Verfahren tätig? Akteneinsicht beantragt? Alles Weitere muss man dann später sehen....
LG...Bibbi... :pcwink
-----------------------
(Irren ist menschlich, aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer...!;-))
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LuzZi
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#8

13.11.2007, 10:51

Also, da hätten wir die Grundgebühr nach 5100 und - je nachdem wie hoch die Geldbuße ist - dann entweder 5101 oder 5103. Dazu dann logischerweise noch 7002, 19% und das wars. Wenn ihr Akteneinsicht hatten dann eben noch die Fotokopien nach 7000 und ggf. die Auslagenpauschale.

Die Grundgebühr nach 5100 gibt es aber nur, wenn ihr vorher nicht in einem Strafverfahren für dieselbe Handlung/Tat die Grundgebühr nach 4100 bekommen habt.

Gruß,
Mel
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tobik9
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#9

13.11.2007, 10:52

Danke euch, damit hab ihr mir schon sehr geholfen...

lg Sabrina
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