Hallo Ihr Lieben,
wir haben eine (schon sehr alte Akte). Sie wurde außergerichtliche noch zu BRAGO-Zeiten angefangen und auch der Mdt. beraten. Also Abrechnung BRAGO.
Jetzt, zu RVG-Zeiten wird Klage erhoben. Wie wir die außergerichtliche Tätigkeit mit in die Klage eingebracht? Hälftig, komplett oder gar nicht?
Bitte helft mir!!!!!
Außerg. Gebühren nach BRAGO mit einklagen?
- Zauberdrops
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Gar nicht.
Du kannst es zwar versuchen, aber die BRAGO-Gebühren werden meines Wissens noch nach BRAGO angerechnet, d. h. voll auf die jetzt entstandene 1,3 VG nach RVG. Ich glaube, da gibts sogar Rechtssprechung für, aber die müsst ich jetzt selbst erstmal im Netz suchen gehen.
Du kannst es zwar versuchen, aber die BRAGO-Gebühren werden meines Wissens noch nach BRAGO angerechnet, d. h. voll auf die jetzt entstandene 1,3 VG nach RVG. Ich glaube, da gibts sogar Rechtssprechung für, aber die müsst ich jetzt selbst erstmal im Netz suchen gehen.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
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die rechtsprechung zur anrechnung einer brago geschäftsgebühr auf eine rvg verfahrensgebühr ist strittig, geht aber eher in die richtung, dass man sich das anrechnungsguthaben zu bragozeiten erworben hat und somit die brago-anrechnungsvorschriften anzuwenden sind.
aus prozesstaktischen gründen würde ich eine geschäftsgebühr gar nicht mit geltend machen, da die streitigkeiten über die anzuwendenden anrechnungsvorschriften den prozess mE über gebühr verzögern würden.
ist allerdings eine besprechungsgebühr nach brago entstanden, ist diese als nebenforderung mit geltend zu machen, denn die wurde auch schon zu brago-zeiten nicht angerechnet.
aus prozesstaktischen gründen würde ich eine geschäftsgebühr gar nicht mit geltend machen, da die streitigkeiten über die anzuwendenden anrechnungsvorschriften den prozess mE über gebühr verzögern würden.
ist allerdings eine besprechungsgebühr nach brago entstanden, ist diese als nebenforderung mit geltend zu machen, denn die wurde auch schon zu brago-zeiten nicht angerechnet.
- Curry
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Hm, und wie verhält sich das dann mit dem neuen Urteil von März 07? Eigentlich müsste dann doch die volle Gebühr eingeklagt und später im KfA angerechnet werden???
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Zauberdrops
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@ QueenMum:
@ Curry:
Nein, es gilt ja scheinbar nach überwiegender Meinung in diesem Fall das Anrechnungsrecht der BRAGO. Das Urteil aus März bezieht sich auf die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 VV RVG.
Wenn du so eine Angelegenheit hast, ist es (auch aus prozesstaktischen Gründen, wie Queen schon sagte) am sinnvollsten, wenn man die GG nach BRAGO so wie früher gar nicht erwähnt. Dann spart man sich eine Menge Diskussionen mit Gegenseite und Rechtspfleger.
@ Curry:
Nein, es gilt ja scheinbar nach überwiegender Meinung in diesem Fall das Anrechnungsrecht der BRAGO. Das Urteil aus März bezieht sich auf die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 VV RVG.
Wenn du so eine Angelegenheit hast, ist es (auch aus prozesstaktischen Gründen, wie Queen schon sagte) am sinnvollsten, wenn man die GG nach BRAGO so wie früher gar nicht erwähnt. Dann spart man sich eine Menge Diskussionen mit Gegenseite und Rechtspfleger.
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- Pepsi
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was willst du denn einklagen, willst du die Gebühren gegen den Mdt einklagen oder geht die ganze Sache normal weiter?
1. variante: da musst du gar nichts anrechnen, weils ja die HF ist
2.variante: die Auslagenpauschale bleibt aber bei der BRAGO genauso bestehen, also müsste man die Gebühr wohl doch mit reinnehmen und dann entsprechend die VG anrechnen oder?
1. variante: da musst du gar nichts anrechnen, weils ja die HF ist
2.variante: die Auslagenpauschale bleibt aber bei der BRAGO genauso bestehen, also müsste man die Gebühr wohl doch mit reinnehmen und dann entsprechend die VG anrechnen oder?
- Zauberdrops
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Echt? Ich dachte, die Auslagenpauschale BRAGO fällt auch weg...Pepsi hat geschrieben:die Auslagenpauschale bleibt aber bei der BRAGO genauso bestehen, also müsste man die Gebühr wohl doch mit reinnehmen und dann entsprechend die VG anrechnen oder?
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- butterflybabe
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Kann man, muss man aber nicht. Man kann laut zahlreichen Aufsätzen und Urteil des BGH dies anwenden oder so wie bis zum März 07 gehandhabt.Hm, und wie verhält sich das dann mit dem neuen Urteil von März 07? Eigentlich müsste dann doch die volle Gebühr eingeklagt und später im KfA angerechnet werden???
Angerechnet werden immer nur Gebühren und nie Auslagen.Echt? Ich dachte, die Auslagenpauschale BRAGO fällt auch weg...
- Zauberdrops
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Ah so... Naja, ich bin in der ungünstigen Situation, im Sommer 2004 meine Abschlussprüfung gehabt zu haben. In der Schule nur BRAGO gelernt, im Büro keine Abrechnungen selbst gemacht und nach der Prüfung kopfüber ins RVG geworfen. Und ich kann mich echt nicht dran erinnern, dass die PTA nach BRAGO bestehen blieben. In der Schule haben wir das so jedenfalls nicht gemacht. Aber das muss ja nichts heißen...butterflybabe hat geschrieben:Angerechnet werden immer nur Gebühren und nie Auslagen.
Aber jetzt hab ich eben wieder was dazu gelernt.
[i][b]LG
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