...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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aaradya
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#1
16.03.2016, 08:59
Wir haben eine Forderungsklage gegen eine Schuldnerin von unserem Mandanten beim AG eingereicht. Vorläufiger SW sind 168,85 €. Dies ist die Forderung von unserem Mandanten + unsere außerger. RA Geb.
Nun ist die Sache ja bei Gericht anhängig. Ich hatte so einen Fall noch nicht.
Ich gehe davon aus, dass ich nun eine Erledigt-Erklärung zu Gericht schicken muss und dass die Schuldnerin die Zinsen und die gerichtlichen RA Gebühren noch bezahlen muss, - oder bin ich da auf dem falschen Weg?
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AliceImWunderland
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#2
16.03.2016, 09:29
Ihr müsst jetzt die Hauptsache für erledigt erklären und die Klage nur noch wegen der Kosten weiter betreiben.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema. ![Nägelfeil-Smiley :naegel](./images/smilies/naegel.gif)
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aaradya
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#3
16.03.2016, 09:33
ok dann lag ich ja gar nicht so verkehrt.
Wie mach ich denn das mit den gerichtlichen RA Geb, Gerichtskosten und den fehlenden Zinsen?
Schreibe ich da einfach eine Rechnung?
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AliceImWunderland
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#4
16.03.2016, 10:58
Wenn nur die HF bezahlt wurde und die Zinsen noch fehlen, dann muss du die HF für erledigt erklären und den Klageantrag wegen den noch fehlenden Zinsen entsprechend umstellen.
Die anderen Anträge (außergerichtliche Kosten + KOsten des Rechtsstreits) bleiben so wie gehalbt.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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#5
16.03.2016, 10:59
Also wenn ich dich richtig verstehe, habt ihr 168,85 € eingeklagt und nach Klagezustellung hat die Schuldnerin gezahlt? Dann, wie AliceImWunderland schon schrieb, die Hauptsache für erledigt erklären und beantragen, dass der Schuldnerin (im Klageverfahren übrigens dann Beklagte) die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden. Wenn ihr einen entsprechenden Beschluss bekommt, kannst du dann ganz normal das Kostenfestsetzungsverfahren betreiben.
Bu toil leam a dhol gu Alba
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