Abrechnung Nebenklage

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Annelise
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#1

19.01.2015, 09:31

Hallo,
wir waren Nebenkläger in einem Strafverfahren. Wann kann ich gegenüber der Staatskasse abrechnen und wann wird es dem Angeklagten auferlegt?

Vielen Dank!
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Tine Dea
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#2

19.01.2015, 09:47

Die Kosten werden dem Angeklagten dann auferlegt, wenn er auch verurteilt wird.
Als Nebenklägervertreter könnt ihr dieselben Gebühren abrechnen wie der Verteidiger, also Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (sofern ein Termin stattgefunden hat)...
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
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Adora Belle
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#3

19.01.2015, 09:49

Die Staatskasse zahlt nur, wenn die Bestellung als Nebenklagevertreter/Beistand erfolgt ist. Gibt dann aber nur Gebühren in Höhe der Pflichtverteidigervergütung.

Unabhängig davon werden die Kosten der Nebenklage bei Verurteilung regelmäßig dem Angeklagten auferlegt. Aufgrund dieser Kostengrundentscheidung kann der Nebenkläger Kostenfestsetzung beantragen. Sofern keine Kostenentscheidung ergeht, zahlt der Nebenkläger selbst.
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#4

01.03.2016, 10:34

Dazu habe ich auch noch eine Frage, wir haben eine Akte, in der wir gegenüber der Polizei die Akteneinsicht beantragt haben und die unseren Mandanten unter unserer Beiordnung als Nebenkläger zuzulassen.

Der Mdt wurde als Nebenkläger zugelassen aber wir wurden nicht beigeordnet. Dadurch hat unser Mdt unsere Kosten selbst zu tragen und fragt nach, was es kostet, wenn wir einen Termin mit ihm zusammen wahrnehmen.

Ist es richtig, wenn ich jetzt hier die 4100, 4104, 4106 und die 4108 (wenn wir den Mdten zum Termin begleiten) abrechne?

Wir haben bisher wirklich nur die AE beantragt, beantragt, den Mdten als Nebenkläger zuzulassen und uns beizuordnen, mehr ist nicht geschehen.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar. :)
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#5

01.03.2016, 10:38

Die Gebührenziffern sind richtig. Je weniger Tätigkeit, desto geringer die konkrete Gebühr, dafür gibt es den Rahmen und §14.
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#6

01.03.2016, 11:14

Lieben Dank!
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