Beitreibung eigener Kosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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infinity
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#1

09.08.2006, 13:07

Hilfe, ich steh grad auf dem Schlauch:

Wenn ich eigenes Anwaltshonorar beitreibe, sind die hierfür anfallenden weiteren Anwaltskosten (MB, VB, ZV etc.) doch ohne Umsatzsteuer anzusetzen, oder?

Ich meine, das mit meinem Steuerberater schon vor Ewigkeiten mal besprochen zu haben, dass ich keine USt mit aufnehme, aber wie gesagt.. steh grad auf dem Schlauch..

Vielen Dank vorab.
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Mia
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#2

09.08.2006, 13:17

Das eigene Inkasse immer ohne MWST, weil dein Chef ja vorsteuerabzugsberechtigt ist. :D
Herzchen
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#3

09.08.2006, 13:19

Hi,

soweit ich weiß musst du das ohne Mwst machen.

Hab nen kleinen spickzettel:

Akte abrechnen: Kostennote mit MwSt. (Mandant holt sie sich ja beim Finanzamt wieder)

ZWV gegen Mdt: Rechnung ohne MwSt., da Kanzlei vorsteuerabzugsberechtigt.

Bisher hat sich bei mir noch niemand beschwert.

Herzliche Grüße :lol:
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infinity
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#4

09.08.2006, 13:29

Danke zusammen :D
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Pepsi
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#5

09.08.2006, 13:50

ich habe auch schon MBs mit MwSt gemacht, hat sich auch keiner beschwert..
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Mia
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#6

09.08.2006, 15:53

Pepsi hat geschrieben:ich habe auch schon MBs mit MwSt gemacht, hat sich auch keiner beschwert..
Das ist aber trotzdem falsch. :wink:
Gast

#7

09.08.2006, 18:02

Aber man kanns ja mal versuchen ;)
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Jennifer
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#8

09.08.2006, 18:13

Wir habens auch schon mal "versucht" :wink:

Ist aber nicht der Regelfall, das war vielmehr ein ganz dummes Versehen... hat sich aber auch keiner beschwert.
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Gina

#9

09.08.2006, 19:11

Der Steuerberater hat bestimmt auch erklärt, dass es sich bei den Kosten, die dann ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, als Betriebsausgaben gebucht werden müssen, gelle? :katze3
Gast

#10

09.08.2006, 19:28

Hm, also von Buchhaltung in der Kanzlei hab ich absolut keinen Plan.
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