Hilfe, ich steh grad auf dem Schlauch:
Wenn ich eigenes Anwaltshonorar beitreibe, sind die hierfür anfallenden weiteren Anwaltskosten (MB, VB, ZV etc.) doch ohne Umsatzsteuer anzusetzen, oder?
Ich meine, das mit meinem Steuerberater schon vor Ewigkeiten mal besprochen zu haben, dass ich keine USt mit aufnehme, aber wie gesagt.. steh grad auf dem Schlauch..
Vielen Dank vorab.
Beitreibung eigener Kosten
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Hi,
soweit ich weiß musst du das ohne Mwst machen.
Hab nen kleinen spickzettel:
Akte abrechnen: Kostennote mit MwSt. (Mandant holt sie sich ja beim Finanzamt wieder)
ZWV gegen Mdt: Rechnung ohne MwSt., da Kanzlei vorsteuerabzugsberechtigt.
Bisher hat sich bei mir noch niemand beschwert.
Herzliche Grüße
soweit ich weiß musst du das ohne Mwst machen.
Hab nen kleinen spickzettel:
Akte abrechnen: Kostennote mit MwSt. (Mandant holt sie sich ja beim Finanzamt wieder)
ZWV gegen Mdt: Rechnung ohne MwSt., da Kanzlei vorsteuerabzugsberechtigt.
Bisher hat sich bei mir noch niemand beschwert.
Herzliche Grüße
Der Steuerberater hat bestimmt auch erklärt, dass es sich bei den Kosten, die dann ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, als Betriebsausgaben gebucht werden müssen, gelle?