Betreuungsverfahren abrechnen
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Danke dir, mache dies zum ersten Mal, habe überhaupt kein Plan, wie der Antrag aussehen soll, ist auch die einzigste Sache, wo der RA Betreuer ist, will auch den gesamten Zeitraum richtig ausrechnen, so dass der auch nicht vom Gericht moniert wird, kannst mir gerne auch per pn schicken....Wünsche dir ebenfalls einen schönen Abend...
noch eine frage: ist dein anwalt der erste vom Gericht bestellte Berufsbetreuer?
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
Kannst du mir folgende Frage noch beantworten:Ist der Betreute vermögend im Heim, mittellos im Heim, mittellos in eigener wohnung, vermögend im eigener Wohnung?
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
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Bekommst dann montag morgen gleich die antwort. Ich konnte dir heute aus zeitgründen nicht alle vier varianten ausrechnen.
Kannst du mir eine e-mail schicken, dann kann ich dir noch eine erklärung beifügen, dann kannst du die nächsten abrechnungen selbst machen.
LG und schönes Wochenende
Kannst du mir eine e-mail schicken, dann kann ich dir noch eine erklärung beifügen, dann kannst du die nächsten abrechnungen selbst machen.
LG und schönes Wochenende
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
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ich habe jetzt die Berechnung so aufgestellt:
1. Quartal 01.07.05-30.09.05 (44,-*7*3)=924,-
2. Quartal 01.10.05-30.12.05 (44,-*5,5*3) = 726,-
3. Quartal 01.01.06-30.03.06 (44,-*5*3) = 660,-
4. Quartal 01.04.06-30.06.06 (44,-*5*3) = 660,-
5. und weitere Quartale
01.07.06-30.10.07 (44,-*305*15) = 2310,-
ist die Berechnung so ok?
1. Quartal 01.07.05-30.09.05 (44,-*7*3)=924,-
2. Quartal 01.10.05-30.12.05 (44,-*5,5*3) = 726,-
3. Quartal 01.01.06-30.03.06 (44,-*5*3) = 660,-
4. Quartal 01.04.06-30.06.06 (44,-*5*3) = 660,-
5. und weitere Quartale
01.07.06-30.10.07 (44,-*305*15) = 2310,-
ist die Berechnung so ok?
Ich muss gleich wenn ich einen Kaffee getrunken habe mal drüber nachdenken (bin noch müde).
Mein Problem ist, wenn ihr die Betreuung von einem anderen BErufsbetreuer übernommen habt, dass ihr dann die Abrechnung desjenigen übernehmen müsst, d. h., ihr dürft nicht das I. Quartal berechnen sondern fangt dann (kommt drauf an, wie lange der Betreute schon unter Betreuung steht) dort, vielleicht ab dem IV. Quartal an.
Lies das mal auf dem Zettel, den ich dir gestern als erstes geschickt habe, weiter unten steht, wie man bei einem Betreuuerwechsel abrechnet.
Ich wünsch dir einen schönen Tag
LG Coschi
Mein Problem ist, wenn ihr die Betreuung von einem anderen BErufsbetreuer übernommen habt, dass ihr dann die Abrechnung desjenigen übernehmen müsst, d. h., ihr dürft nicht das I. Quartal berechnen sondern fangt dann (kommt drauf an, wie lange der Betreute schon unter Betreuung steht) dort, vielleicht ab dem IV. Quartal an.
Lies das mal auf dem Zettel, den ich dir gestern als erstes geschickt habe, weiter unten steht, wie man bei einem Betreuuerwechsel abrechnet.
Ich wünsch dir einen schönen Tag
LG Coschi
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Hmmm... also ich bin da nun nicht wirklich durchgestiegen. Sachverhalt ist hier: Das Amt leitet auf anonymen Hinweis ein Betreuungsverfahren gegen Mandanten ein. Desderwegen kommt Mandant zu uns. Wir werden tätig. Das AG erlässt Beschluss, dass kein Betreuer beizuordnen ist. Wie rechne ich aber nun ab?!
Der Mandant bewohnt eine eigene Wohnung ist aber scheinbar nicht wirklich vermögend (bekommt jedenfalls sein Geld von der ARGE).
Nach welchen Vorschriften ist abzurechnen? Was ist abzurechnen?
Der Mandant bewohnt eine eigene Wohnung ist aber scheinbar nicht wirklich vermögend (bekommt jedenfalls sein Geld von der ARGE).
Nach welchen Vorschriften ist abzurechnen? Was ist abzurechnen?
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -