Betreuungsverfahren abrechnen
- Tigerentchen
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Klar Monte, schickst mir Deine Faxnummer per PN oder Deine Mail-Adresse?
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
- Tigerentchen
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Ja, schickst mir Deine Mail-Adresse per PN?
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
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Hallo, ich hätte hierzu noch eine Frage und zwar wie formuliere ich die Festsetzung der Gebühr bei der Betreuung?
Wenn die Betreuung seit 23.05.2005 besteht, und der Betreuer für
1. Quartal der Betreuung (1 Monat à 308,00 €)
2. Quartal der Betreuung ( 1 Monat à 242,00 €)
3. Quartal der Betreuung ( 1 Monat à 220,00 €)
4. Quartal der Betreuung ( 1 Monat à 220,00 €)
Jeder weitere Monat: 154,00 €
bekommt.
Bekommt der RA eigentlich demnach dann 2.838,-?
Wenn die Betreuung seit 23.05.2005 besteht, und der Betreuer für
1. Quartal der Betreuung (1 Monat à 308,00 €)
2. Quartal der Betreuung ( 1 Monat à 242,00 €)
3. Quartal der Betreuung ( 1 Monat à 220,00 €)
4. Quartal der Betreuung ( 1 Monat à 220,00 €)
Jeder weitere Monat: 154,00 €
bekommt.
Bekommt der RA eigentlich demnach dann 2.838,-?
- Tigerentchen
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Der Betreute steht seit dem 23.05.05 unter Betreuung, habt Ihr die Betreuung seit Anfang an übernommen? Dann dürften ein Teil Eurer Vergütungsansprüche schon verjährt sein.
Ich schreibe beispielsweise in der Abrechnung immer so:
Zeitraum:
01.07.2007 - 30.09.2007
3.Quartal der Betreuung = 1 Monat à 220,00 Euro = 660,00 Euro
Der Text lautet:
In der Sache .... übersende ich nachstehend meine Vergütungantrag mit der Bitte um Festsetzung.
Wenn Ihr die Vermögenssorge des Betreuten übernommen hat und der Betreute vermögend ist, kommt noch der Zusatz: "beantrage ich die Entnahme der Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten" hinzu.
Ich schreibe beispielsweise in der Abrechnung immer so:
Zeitraum:
01.07.2007 - 30.09.2007
3.Quartal der Betreuung = 1 Monat à 220,00 Euro = 660,00 Euro
Der Text lautet:
In der Sache .... übersende ich nachstehend meine Vergütungantrag mit der Bitte um Festsetzung.
Wenn Ihr die Vermögenssorge des Betreuten übernommen hat und der Betreute vermögend ist, kommt noch der Zusatz: "beantrage ich die Entnahme der Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten" hinzu.
[color=red] Ein Lächeln bereichert den, der es erhält, ohne den, der es schenkt, ärmer zu machen. [/color]
Für jemanden, der öfter Betreuungsabrechnungen machen muss (wir haben einen ganzen Teil) kann ich das Programm Betreuungen von LAWgistic empfehlen. Kostet ca. 50,00 € und macht alles allein.
Es kommt auch darauf an, ob die Betreuten vermögend/mittellos, im Heim, nicht im Heim ist. Und wie lange die Betreuung läuft.
Z.B. Mittellos nicht im Heim:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in der o.g. Sache die Erstattung meiner Vergütung aus der Landeskasse.
Vergütungszeitraum: 01.07.2007 - 30.09.2007
Rechnungsbetrag: 462,00 Euro
(darin enthalten sind 19,00 % = 73,76 Euro Mehrwertsteuer)
Für den oben genannten Zeitraum wird die pauschale Vergütung gem. §§ 4, 5 VBVG geltend gemacht.
Berechnungsdaten:
Betreuer: Rechtsanwalt ___
Beginn der Betreuung: Altverfahren (Anordnung der Betreuung vor dem 01.07.04)
mittellos/nicht im Heim
Stundensatz gem. § 4 VBVG: 44,00 €
Berechnung:
Zeitraum:
01.07.2007 - 30.09.2007 (3 Monate) (44,00 € * 3,50 Std. * 3) 462,00 €
Solltest du, oder ihr weitere Infos benötigen, kann ich auch auch die Texte von den anderen Abrechnung schicken.
LG Coschi
Es kommt auch darauf an, ob die Betreuten vermögend/mittellos, im Heim, nicht im Heim ist. Und wie lange die Betreuung läuft.
Z.B. Mittellos nicht im Heim:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich in der o.g. Sache die Erstattung meiner Vergütung aus der Landeskasse.
Vergütungszeitraum: 01.07.2007 - 30.09.2007
Rechnungsbetrag: 462,00 Euro
(darin enthalten sind 19,00 % = 73,76 Euro Mehrwertsteuer)
Für den oben genannten Zeitraum wird die pauschale Vergütung gem. §§ 4, 5 VBVG geltend gemacht.
Berechnungsdaten:
Betreuer: Rechtsanwalt ___
Beginn der Betreuung: Altverfahren (Anordnung der Betreuung vor dem 01.07.04)
mittellos/nicht im Heim
Stundensatz gem. § 4 VBVG: 44,00 €
Berechnung:
Zeitraum:
01.07.2007 - 30.09.2007 (3 Monate) (44,00 € * 3,50 Std. * 3) 462,00 €
Solltest du, oder ihr weitere Infos benötigen, kann ich auch auch die Texte von den anderen Abrechnung schicken.
LG Coschi
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Danke für die ausführliche Erklärung. Der Beschluss ist vom 23.05.2005 aus dem hervorgeht, dass der RA als Betreuer bestellt wird.
Könnte ihr mir vielleicht ab da die gesamte Vergütung ausrechnen, was der RA insgesamt bekommt + den Text...
Könnte ihr mir vielleicht ab da die gesamte Vergütung ausrechnen, was der RA insgesamt bekommt + den Text...
Kann mein programm dir morgen bestimmt mal eben ausrechnen.
Ich denke, dass ich dir das gegen 9 Uhr schicken kann.
Schönen abend noch
Ich denke, dass ich dir das gegen 9 Uhr schicken kann.
Schönen abend noch
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
Ähm, Frage noch: Ist der Betreute vermögend im Heim, mittellos im Heim, mittellos in eigener wohnung, vermögend im eigener Wohnung?
[size=75][b][color=#BF0040]Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.[/b][/size]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]
[i][size=59](Chinesisches Sprichwort)[/size][/i][/color]