Postentgelte bei schriftl. Zusammenfassung der Beratung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#11

08.11.2007, 12:20

Hmm ja dann würde ich allerdings auch Auslagen berechnen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Xuka
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 991
Registriert: 24.08.2007, 09:57
Beruf: Gepr. Rechtsfachwirtin
Software: altasoft

#12

08.11.2007, 12:25

Du kannst ja die tatsächlichen Auslagen geltend machen. Dafür hat der Mandant sicherlich mehr Verständnis als wenn Du die Pauschale nimmst.
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#13

08.11.2007, 14:05

Ich kann StineP nur zustimmen. Wenn der Mandant die schriftliche Zusammenfassung wollte, kannst du die Auslagenpauschale auch berechnen. Ansonsten würde ich es nicht machen.
Kimmy

#14

08.11.2007, 14:06

Ich finde den Vorschlag von Xuka am besten. Dann ist das auch nicht ein so hoher Betrag und wählen kann man ja.
Benutzeravatar
petramaus
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 868
Registriert: 17.10.2007, 21:29
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Aschaffenburg
Kontaktdaten:

#15

08.11.2007, 14:34

Wäre natürlich auch ne Möglichkeit, nur die angefallenen Portokosten anstatt der Auslagenpauschale zu nehmen. Da dürfte auch der Mandant nichts dagegen haben. Kostet ja nicht die Welt und eine schriftliche Zusammenfassung der Besprechung, wird dem Mandant sicher auch nicht schaden :wink:
Antworten