Beratungshilfe und Kopierkosten aus AE

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#11

07.11.2007, 19:49

Ist ganz einfach: Es wird gespart wo es geht und das - in diesem Fall öfter - zm Nachteil der Leute, die Hilfe wirklich benötigen und diese nur noch bei einem RA bekommen da ihnen, wie z. B. bei der ARGE, nicht geholfen worden ist.

Bei uns gibt es keine Insolvenzverfahren, von daher kann ich dazu nichts sagen.

Mir tun manchmal die Leute echt leid denen ich dann sagen muss ihr müsst die Kosten selbst tragen da der Staat nicht zahlt. Die meisten haben ja wirklich nichts ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Pilgrim

#12

07.11.2007, 21:02

1. zu den Kopierkosten
Die werden von unserem Amtsgericht in Beratungshilfesachen anstandslos bezahlt, egal ob über oder unter 100 Kopieen in Rechnung gestellt werden.

2. zu den Beratungshilfescheinen
Unsere Rechtspfleger haben jetzt ein Rundschreiben rausgegeben. In Sachen gegen das JobCenter erteilen sie jetzt generell keinen Beratungshilfeschein mehr. Der "Mandant" soll allein zum JobCenter gehen und dort selbst Widerspruch einlegen. Erst wenn man dann nachweist, dass er sich nicht allein vertreten kann, bekommt man evtl. einen Beratungshilfeschein. Der Mandant muss jetzt auch vor der Beratung den Schein holen, im Nachhinein wird er nicht mehr ausgestellt werden.
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