Hallo liebe Kollegen,
mit folgendem Problem schlage ich mich gerade rum:
Es ist ein Verfahrenswertbeschluss in einer Unterhaltssache ergangen wie folgt:
bis 05.07.2013 € 10.707,00 --> Am 05.07.13 war Termin und es erging eine Teil-AU
bis 14.03.2014 € 697,00 --> Termin
im Übrigen auf € 1.524,00
Der Verfahrenswert für den Vergleich vom
14.03.2014 € 368,00 und
für den Vergleich vom 06.02.15 auf € 756,00 (hier fand ebenfalls ein Termin statt)
Meine Frage ist nun, wie rechne ich hier ab bzw. stelle einen KFA. Mein Vorschlag wäre:
1,3 aus € 10.707 + € 697,00 + € 1.524,00 (oder nur aus € 10.707,00?)
1,2 aus € 10.707,00 (da ja an diesem Tag bereits die TG entstanden ist)
1,0 aus € 368,00 + € 756,00
Was meint ihr?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
KFA - Mehrere Verfahrenswerte nach Zeitabschnitten
- Anahid
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Wieso willst Du die Werte addieren? Meiner Meinung nach ist der höchste Verfahrenswert 10.707 €. Dann erging ein Teil-AU und der Verfahrenswert betrug danach nur noch 697 €. Dann sind aber die 697 € nicht auf die 10707 € zu addieren.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
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Wieso ist der letzte Verfahrenswert höher als der bis zum 14.03.2014?
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Dann müsste der Erhöhungsbetrag zum Ausgangs-Verfahrenswert hinzugerechnet werden bei der VG.ReFa_87 hat geschrieben:Der letzte VW ist höher, da wir den Unterhalt nochmals erhöht haben.
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Also bei nochmaliger Durchsicht der Akte ist mir folgendes aufgefallen: Ich denke schon, dass die Verfahrenswerte zu addieren sind, da wir verschiedentliche weitere Anträge gestellt haben, also somit den eigentlichen, zum Teil erledigten (da Teil-AU), Antrag erweitert haben. Wir haben höheren Unterhalt als den bereits titulierten (also die Differenz) sowie Sonder- und Mehrbedarf nach dem 1. Termin beantragt. Im Vergleich vom 14.03.14 wurde Kindergeld mitgeregelt (€ 368,00) und im letzten Termin wurde zusätzlich zum 2. Teil-AU ein Vergleich bezüglich wieder höheren Unterhalt geschlossen.
- Anahid
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Ganz ehrlich....das bröckchenweise Hinschmeißen von Informationen bringt gar nichts. Eine ordentliche Antwort kann Dir so keiner geben. Ist nicht bös gemeint, aber Du wirst Dir mal die Mühe machen müssen, mitzuteilen, wann welcher Antrag gestellt wurde. Du musst immer bedenken: Wir kennen Deine Akte nicht. Die hast nur Du vorliegen. Wir können also nichts nachsehen, sondern sind auf Deine Angaben angewiesen.
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