KFA - Mehrere Verfahrenswerte nach Zeitabschnitten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ReFa_87
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#1

09.12.2015, 10:09

Hallo liebe Kollegen,

mit folgendem Problem schlage ich mich gerade rum:

Es ist ein Verfahrenswertbeschluss in einer Unterhaltssache ergangen wie folgt:

bis 05.07.2013 € 10.707,00 --> Am 05.07.13 war Termin und es erging eine Teil-AU
bis 14.03.2014 € 697,00 --> Termin
im Übrigen auf € 1.524,00

Der Verfahrenswert für den Vergleich vom
14.03.2014 € 368,00 und
für den Vergleich vom 06.02.15 auf € 756,00 (hier fand ebenfalls ein Termin statt)

Meine Frage ist nun, wie rechne ich hier ab bzw. stelle einen KFA. Mein Vorschlag wäre:

1,3 aus € 10.707 + € 697,00 + € 1.524,00 (oder nur aus € 10.707,00?)
1,2 aus € 10.707,00 (da ja an diesem Tag bereits die TG entstanden ist)
1,0 aus € 368,00 + € 756,00

Was meint ihr?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe! :-)
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#2

09.12.2015, 10:15

Wieso willst Du die Werte addieren? Meiner Meinung nach ist der höchste Verfahrenswert 10.707 €. Dann erging ein Teil-AU und der Verfahrenswert betrug danach nur noch 697 €. Dann sind aber die 697 € nicht auf die 10707 € zu addieren. :kopfkratz
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#3

09.12.2015, 10:17

Wieso ist der letzte Verfahrenswert höher als der bis zum 14.03.2014?
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#4

09.12.2015, 10:20

Stimmt, da hast du Recht, es erging ja das Teil-AU und es hat sich somit ein Teil erledigt. Der letzte VW ist höher, da wir den Unterhalt nochmals erhöht haben.
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#5

09.12.2015, 10:28

Aber was ist mit den Vereinbarungswerten? Wieso wurden diese gesondert festgesetzt? Es ist ja nicht maßgeblich auf was man sich geeinigt hat...
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Liesel
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#6

09.12.2015, 10:32

ReFa_87 hat geschrieben:Der letzte VW ist höher, da wir den Unterhalt nochmals erhöht haben.
Dann müsste der Erhöhungsbetrag zum Ausgangs-Verfahrenswert hinzugerechnet werden bei der VG.
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#7

09.12.2015, 10:52

Also bei nochmaliger Durchsicht der Akte ist mir folgendes aufgefallen: Ich denke schon, dass die Verfahrenswerte zu addieren sind, da wir verschiedentliche weitere Anträge gestellt haben, also somit den eigentlichen, zum Teil erledigten (da Teil-AU), Antrag erweitert haben. Wir haben höheren Unterhalt als den bereits titulierten (also die Differenz) sowie Sonder- und Mehrbedarf nach dem 1. Termin beantragt. Im Vergleich vom 14.03.14 wurde Kindergeld mitgeregelt (€ 368,00) und im letzten Termin wurde zusätzlich zum 2. Teil-AU ein Vergleich bezüglich wieder höheren Unterhalt geschlossen.
ReFa_87
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#8

09.12.2015, 10:55

Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, wie das mit den Vergleichswerten gemeint ist...
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#9

09.12.2015, 10:58

Ganz ehrlich....das bröckchenweise Hinschmeißen von Informationen bringt gar nichts. Eine ordentliche Antwort kann Dir so keiner geben. Ist nicht bös gemeint, aber Du wirst Dir mal die Mühe machen müssen, mitzuteilen, wann welcher Antrag gestellt wurde. Du musst immer bedenken: Wir kennen Deine Akte nicht. Die hast nur Du vorliegen. Wir können also nichts nachsehen, sondern sind auf Deine Angaben angewiesen. :knutsch
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#10

09.12.2015, 10:59

Ja stimmt, sorry, ich werde euch die Akte nochmal chronologisch auflisten..
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