Gegenstandswert/Mietminderung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Farinachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 31.03.2010, 11:58
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Celle

#11

20.11.2015, 12:06

Hallo ihr Lieben,

ich häng mich hier mal dran.

Wir haben derzeit für unsere Mandantin für 4 Monate während Gebäudearbeiten die Miete gemindert.

Nun soll ich die Sache abrechnen. Würdet ihr die Mietminderungsbeträge für die 4 Monate zusammen addieren oder würdet ihr die Minderung für einen Monat mal 12 gem. § 41 GKG nehmen?

Ich verstehe leider nicht genau, wann ich die tatsächliche Mietminderung als Gegenstandswert nehme und wann ich den Betrag für einen Monat x 12 nehme.

Hier wäre das Problem, dass verschiedene Minderungsbeträge vorliegen. Im ersten Monat haben wir nur 602,00 Euro geltend gemacht, die anderen drei Monate jeweils 1.204,00 Euro
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#12

20.11.2015, 13:45

Farinachen hat geschrieben: Im ersten Monat haben wir nur 602,00 Euro geltend gemacht, die anderen drei Monate jeweils 1.204,00 Euro
Diese Beträge addieren.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

20.11.2015, 13:46

Da § 41 V GKG nur für den Fall einer Beendigung des Mietverhältnisses vor Ablauf eines Jahres eine Reduzierung vorsieht und von Beendigung bei Dir nicht die Rede ist, würde ich 12 x den Minderungsbetrag annehmen. Wobei ja wohl im zweiten Monat weitere Mängel hinzugekommen sind, weswegen der Minderungsbetrag erhöht wurde und damit 12 x 1.204,00 €.

Im Hinblick auf den Vorpost von Liesel führ ich dazu noch weiter aus:

Bei einer Mietminderung kannst Du normal nicht von einem festen Zeitraum ausgehen, weil Du ja zum Zeitpunkt der Geltendmachung nicht weißt, wann die Mängel behoben sind.
Zuletzt geändert von Anahid am 20.11.2015, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#14

20.11.2015, 13:47

Wenn nur für eine bestimmte Dauer Mietminderung geltend gemacht wird, würde ich nicht davon ausgehen, dass der Jahresbetrag zugrunde gelegt werden kann.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#15

20.11.2015, 14:06

Das wäre dann einfacher bezifferbarer Anspruch (Feststellung, dass insgesamt um Betrag x gemindert werden durfte) und damit nix mit 12 oder 42-fach
läuft...
:huch
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#16

20.11.2015, 14:27

Es kann kein bezifferbarer Anspruch zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gewesen sein. Denn wenn es so wäre, würden wir nicht von einer Mietminderung, sondern wohl eher von einem Erstattungsanspruch sprechen.

Wenn ich mich dazu entschließe, die Miete zu mindern, dann wegen irgendwelcher vorliegenden Mängel. Wann diese behoben sein werden, kann ich nicht im Voraus sagen. Würde ich also sofort die Anwaltsrechnung machen, dann wäre die Mietminderung x 12 der Gegenstandswert. Jetzt warte ich noch mit der Abrechnung (weil ich halt ein netter Mensch bin). Nach 4 Monaten sind die Mängel behoben, die Mietminderung erledigt. Es kann kaum sein, dass sich dadurch nachträglich der Streitwert auf Mietminderung x 4 reduziert. Denn einmal angefallene Gebühren können sich weder reduzieren noch wegfallen.

Sollte natürlich von Vorneherein klar sein, dass die Mietminderung sich nur auf eine bestimmte Zeit beziehen kann (wegen was weiß ich welchen Umständen....Bauarbeiten, die im Juli beginnen und im Oktober abgeschlossen werden sollen oder sowas), dann würde sich die Sachlage ggf. anders darstellen. Da müsste aber die Themenstarterin mehr ausführen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Farinachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 31.03.2010, 11:58
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Celle

#17

23.11.2015, 17:27

Dann melde ich mich doch nochmal und führe genauer aus :)

Also, wir wurden im Juli 2015 beauftragt, aufgrund einer Baustelle, die voraussichtlich bis September 2015 anhält, die Miete zu mindern. Im Juli haben wir 602,00 Euro geltend gemacht. Ab August wurde ein ganzer Gebäudeteil abgerissen, daher wurden je 1.204,00 Euro geltend gemacht. Dann gab es bei unserer Mandantin im Haus Ende August einen Aushang aus dem ersichtlich war, dass die Abrissarbeiten bis Ende Oktober dauern werden. Sodann haben wir für September und Oktober 2015 die Miete gemindert. Seit November zahlt die Mieterin wieder die vollständige Miete, da die Baustelle behoben wurde.

Also es war von vorne herein klar, dass es sich nur um eine begrenzte Zeit handeln wird. Anfangs sollte die Baustelle Ende September behoben sein. Dies war nun Ende Oktober 2015 der Fall.

Wenn ich Anahid richtig verstehe, würde ich dann also, wie Liesel und Maddien auch schon sagten, die Mietminderungen addieren.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#18

23.11.2015, 17:43

Farinachen hat geschrieben:Wenn ich Anahid richtig verstehe, würde ich dann also, wie Liesel und Maddien auch schon sagten, die Mietminderungen addieren.
Ja, richtig. ;) Wenn von Vorneherein der Zeitpunkt klar ist, dann gilt auch nur die Zeit, für die die Minderung geltend gemacht wird für den Streitwert (hier 4 Monate).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Farinachen
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 87
Registriert: 31.03.2010, 11:58
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Celle

#19

24.11.2015, 15:11

Ok super vielen Dank!
Antworten