Kostenfestsetzung gg. nach § 11 RVG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
fairyarya84
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#11

05.10.2015, 13:48

Nach einigem rumprobieren, hab ich es jetzt hinbekommen. Ich versuch erst mal die o.g. Berechnung ("falsche TG" + 20 € PTKD) mit festsetzen zu lassen. (Versuch ist es ja wert ;-)

Meine Rechnung sieht jetzt so aus:

Gegenstandswert: 9.954,48 €

Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1,3 631,80 €
Anrechnung gem. Nr. 3305 S. 2 VV RVG aus Wert 9.954,48 € 1,0 -486,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen. -
Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG (Mediationstermin) 1,2 669,60 €
Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für mehr als vier bis acht
Stunden Nr. 7005 Nr. 2 VV RVG 1/1 40,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
abzgl. bereits gezahlter - 17,17 €
Zwischensumme netto 878,23 €
19% Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 166,86 €
Zwischensumme brutto 1.045,09 €
zzgl. GK für Mahnbescheid 107,50 €
Gesamtsumme 1.152,59 €

Festgesetzt werden sollen somit 985,73 € - mal gucken ob es klappt.

Vielen Lieben Dank für Eure Hilfe!
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#12

05.10.2015, 13:56

Du hast eine Gesamtsumme von 1.152,59€ und möchtest nur 985,73 festgesetzt haben?
Warum die MwST nicht? :kopfkratz Das ist doch eine Rechnung an Mdt, von dem bekommt ihr doch immer die MwST.

Und die MB-Vergütung hatte der Mdt. doch auch schon gezahlt, oder habe ich den Anfangspost falsch verstanden?
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#13

05.10.2015, 14:26

fairyarya84 hat geschrieben:Ich versuch erst mal die o.g. Berechnung ("falsche TG" + 20 € PTKD) mit festsetzen zu lassen. (Versuch ist es ja wert ;-)
Nicht dein Ernst, oder? Sorry, aber wenn ich sowas lese, dann schwillt mir echt der Kamm.

Der Mandant muss von euch eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen haben, damit ein Verfahren nach 11 RVG überhaupt möglich ist. Wieso hast du dann jetzt Schwierigkeiten, den festzusetzenden Betrag zu berechnen?
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#14

05.10.2015, 14:58

Wie @Liesel.
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#15

05.10.2015, 16:52

Liesel hat geschrieben: Der Mandant muss von euch eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen haben, damit ein Verfahren nach 11 RVG überhaupt möglich ist. Wieso hast du dann jetzt Schwierigkeiten, den festzusetzenden Betrag zu berechnen?
Wie die Rechnung wohl ausgesehen haben mag? :pfeif :roll:
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