verwaltungsrechtliche Angelegenheit; Geschäftsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Herthamaus
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 07.08.2006, 18:52
Wohnort: bei Berlin

#1

07.08.2006, 19:13

Gerade erst vorgestellt und schon die erste Frage *gg

Wir haben vor dem Integrationsamt ein Widerspruchsverfahren zu laufen. Nun möchte ich gegenüber der Rechtsschutzversicherung eine 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2400 VV RVG abrechnen. Allerdings hat mein Chef auch einen Anhörungstermin des Mandanten vor dem Widerspruchsausschuss wahrgenommen. Kann ich jetzt noch eine gesonderte Terminsgebühr oder die Geschäftsgebühr erhöhen? Laut "RVG für Anfänger" kann ich ja außergerichtlich im Verwaltungsverfahren bis 2,5 Geschäftsgebühr abrechnen, oder?

Für eine schnelle Antwort wäre ich euch dankbar!

Liebe Grüße Andrea
Benutzeravatar
idefix
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 21.06.2006, 21:38
Wohnort: Schleswig-Holstein

#2

08.08.2006, 12:50

Hallo Andrea,

wie hat das Verfahren angefangen? Habt ihr Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt? Wenn ja, dann gibt es nach 2400 RVG eine 1,3 Geschäftsgebühr und die Terminsgebühr kannst Du auch ansetzen.

Habt ihr allerdings das Verfahren in Gang gesetzt, dann bekommt ihr eine 1,3 Gebühr nach 2400 RVG und für den Widerspruch eine Gebühr nach 2401 und wenn es dann ins streitige Verfahren übergeht eine 1,3 Gebühr nach 3100. Da ich gerade Urlaub habe, kann ich im Moment nicht nachschauen, wie jetzt genau die Anrechnungen sind. Schau einfach mal nach im RVG. Die 2,5 bekommst Du nur, wenn es ein wirklich schwerer Fall ist und man das auch gegenüber der RS-Versicherung sehr gut begründen kann.

Lieben Gruß Claudia
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
Herthamaus
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 07.08.2006, 18:52
Wohnort: bei Berlin

#3

09.08.2006, 07:45

Hallo Claudia,

wir haben den Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Nun tagte der Widerspruchsausschuss, an dem auch mein Chef teilgenommen hat. Anschließend wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Nun reichen wir Klage ein.

Ich werde jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr sowie eine 1,2 Terminsgebühr gegenüber der Rechtsschutz in Ansatz bringen. Ist ja auch vorerst nur eine Vorschussrechnung.

Danke für die schnell Antwort und noch einen schönen Resturlaub *gg.

Gruß Andrea
Gast

#4

09.08.2006, 08:07

Ich werde jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr sowie eine 1,2 Terminsgebühr gegenüber der Rechtsschutz in Ansatz bringen. Ist ja auch vorerst nur eine Vorschussrechnung.
du könntest auch gleich die verfahrensgebühr mit in die rechnung aufnehmen, da ihr jetzt klage einreicht.
Antworten