Gegenstandswert für Einigungsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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butterflybabe
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#1

05.11.2007, 09:02

Morgen zusammen.

Ich hoffe ihr könnt mir kurz helfen.

Haben uns in der Zwangsvollstreckung auf Ratenzahlung geeinigt. Da fällt ja die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 an. Aus welchem Gegenstandswert? Hauptforderung + Zinsen + Kosten oder nur aus der Hauptforderung?
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shila1978
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#2

05.11.2007, 09:03

Da die ZV wohl bereits betrieben wurde, würde ich die Einigungsgebühr aus HF + Zi + Kosten berechnen - Schuldner hätte die Einigung ja auch eher haben können :teufel
Warum tragen RA-Fachangestellte Turnschuhe?
Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
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LuzZi
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#3

05.11.2007, 11:11

Würde auch Kosten, Zinsen und Hauptforderung als GW nehmen. Bei den Zinsen aber nur die, die bis zum Tage der Einigung aufgelaufen sind.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Kimmy

#4

05.11.2007, 11:37

:zustimm Die Einigungsgebühr zieht man aus dem GW, über den man sich geeinigt hat. Und dies ist im Falle der ZWV inkl. Nebenkosten.
Dottie
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#5

05.11.2007, 12:42

Hhuhu, :D § 23 RVG Hauptforderung + Nebenforderung
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