So da bin ich wieder Ich hätte hierzu auch eine Frage und zwar geht es um das Folgende:
Wir sind Beklagte und haben in unserer Klageerwirderung beantragt die Klage abzuweisen, später nahm die Klägerseite die Klage zurück.
Wir haben nach § 269 Abs. 3 ZPO beantragt die Kosten der Klägerseite aufzuerlegen. Nun kam Beschluss. Streitwert ist minimal. Chefin sagt sie will aber auch u.a. aus PRinzip nen KFA haben .
Ich würde nun folgendes machen:
1,3 VG 3100 VV RVG
7002 VV RVG
7008 VV RVG
Summe
Ist das so richtig oder kommt noch ein TG 0,5 dazu (wobei die ist ja nur bei nem Versäumnis) aber da bin ich mir gerade unsicher und der KFA soll natürlich richtig sein. Andere Auslagen etc. unsererseits sind nicht entstanden.
Danke schon mal!
KFA bei Klagerücknahme ohne Termin
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OK Sorry Denkfehler Aber Vielen DankMaddien hat geschrieben:Wo soll da eine TG entstanden sein?
Gut dann mach ich wegen 58.50 plus Auslagen und Mwst einen KFA aber wie sagt man Kleinvieh macht auch mist?
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So isses - und der stinkt am meisten...Mi_Ra hat geschrieben: Gut dann mach ich wegen 58.50 plus Auslagen und Mwst einen KFA aber wie sagt man Kleinvieh macht auch mist?
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