Gebühr für Rechtsschutzanfrage?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Zauberdrops
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#1

02.11.2007, 18:31

Hi!

Ich habe mal eine ganz grundlegende Frage: Wer von euch rechnet denn für eine Rechtsschutzanfrage eine weitere 1,3 GG ab? Ich weiß, dass das möglich ist und dass es Rechtsprechung dazu gibt und alles. Aber mein Chef weigert sich konsequent, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Er meint, die Mandanten würden das nicht mit sich machen lassen.

Und jetzt möchte ich einfach mal wissen, wie das bei euch so gemacht wird. Vielleicht kann ich meinen Chef dann mal davon überzeugen, dass er sich da eine Menge Geld durch die Lappen gehen lässt...
Janin

#2

02.11.2007, 18:40

also wir berechnen für die rs-anfrage keine gebühren. dieses thema war mal im raum gestanden, wurde aber wieder verworfen. chef´s denken, dass ihnen dadurch mandanten verloren gehen könnten.
QueenMum

#3

02.11.2007, 18:41

Das vielleicht schon, aber es gehört für mich zum guten Service einer Kanzlei dazu. Deswegen wird das hier nicht in Rechnung gestellt.

Ganz abgesehen davon finde ich hier den Ansatz eine 1,3 GG schon dreist. 0,3 für ein einfaches Schreiben vielleicht, aber selbst das fände ich nicht gut.

Da hab ich lieber, dass der Mandant zufrieden ist und wiederkommt
StineP

#4

02.11.2007, 18:48

Kann mich nur anschließen... Man muss ja nun nicht die Leute gleich verschrecken.......... Ebenso halten wir es übrigens oft mit der Selbstbeiteiligung.. Mandanten, die immer wieder kommen sollen, zahlen nichts...
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charly03
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#5

02.11.2007, 19:35

:zustimm

Fände es - einfach gesagt - ne Frechheit, eine 1,3 Gebühr für die Anfrage zu nehmen. Wie QueenMum so schön schrieb - es gehört einfach zum Service dazu. Und viel Aufwand ist es für uns schließlich nicht. Wir verweisen immer auf die Anlage und kopieren dann das Wichtigste.

Ähnlich wie Stine kommt es mit der Selbstbeteiligung auch immer auf die Mandanten an, ob wir sie in Rechnung stellen oder nicht.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Gast

#6

02.11.2007, 20:34

Bin ja ganz erstaunt! Wir sind bislang noch nie auf die Idee gekommen, dafür Geld zu nehmen! Und dann noch 1,3 Gebühr! Das ist dreist!
Erika

#7

02.11.2007, 20:43

:zustimm
wir handhaben das genau so. soweit ich weiß kann man ja auch für den PKH-Antrag Gebühren abrechnen, was wir ebenfalls nicht machen.

Zudem finde ich es abschreckend für einen Mandanten, wenn er zum ersten Mal einen Anwalt in Anspruch nehmen muss, rechtsschutzversichert ist und wir ihm dann mitteilen müssten, dass die Anfrage aber Geld kostet.

Wer kommt denn da denn freiwillig!?
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Summerof77
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#8

02.11.2007, 22:46

Wir haben diese Frage mal in unserer gesamten Stadt mit allen Kanzleien diskutiert. sind zu dem Schluß gekommen, daß wir die Gebühr nicht abrechnen, da es erstens, wie hier schon erwähnt, leicht Mandanten vergrault und wenn ein anderer Anwalt die NICHT berechnet, geht man natürlich eher da hin. Allerdings rate ich inzwischen - auch, weil es manchmal schon nervig ist mit den Rechtsschutzversicherungen - daß die Mandanten VORHER Rechtsschutz einholen. Nicht bei jedem, aber bei manchen bietet sich das an (Stichwort: Lehrer). *gg*
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Gast

#9

02.11.2007, 23:12

So sanft sind wir nicht. Für Mandanten, die ordnungsgemäß die Mandatsvereinbarungen eingehen und unterschreiben, sind 3 Schreiben an die RS frei. Alle weitere ist gebührenpflichtig.

Bei der 2. Mahnung an die RS wg. nicht gezahlter Vorschüsse steht dann auch gleich drin: "werde ich die Vergütung gegenüber ihrem/ihrer VN/in geltend machen und diesem/r raten, entsprechende Freistellungsklage zu erheben.

Wirkt in 90% der Fälle; wenn nicht: hat man die eigene Partei gleich auf der eigenen Seite. Um Himmelslottchen, wie "mickrig" ist die Anwaltschaft in Ansehung der eigenen Position eigentlich geworden, dass sie allen eingefettet in ... (den Rest spar ich mir jetzt).

Rechtsberatung- und Vertretung ist doch kein Dienstleistungsjob Marke "Kommen Sie hier, kommen Sie ran ...".
Gast

#10

02.11.2007, 23:25

Nachtrag:
Das mit den "Lehrern" kann ich nur unterschreiben :lol: .

Und bgzl. derer, die dann "wegbleiben". Sollen sie doch; was bleibt denn bei solchen Mandaten übrig und was ist weiterhin aus solchen Geschäftsverbindungen zu "erhoffen"?

Als ich Mitte der 1980ger Jahre mal in einer Kanzlei in München tätig war, sagt der Boss immer (den Dialekt krieg ich nicht mehr hin): Was nichts kostet, ist auch nichts wert - stattdessen folgt der Ärger auf dem Fuße.

Die Vertretung der "armen Partei" ist eine andere Sache; dann aber aus Gründen der "Sache" gar nichts berechnen, außer die OJK muss schließlich bluten.
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