Hallo! Wir hatten im Juli 2007 einen MA beraten und über die RSV abgerechnet - es ging um Fragen des Umgangs- und Sorgerechts des Kindes. Jetzt im Oktober haben wir ihn über die Fragen des Ehegattenunterhaltes beraten. Die RSV verweigert jetzt die Zahlung mit dem Hinweis, dass "wegen der Trennung bereits ein Betrag angewiesen wurde und dass wegen eines Versicherungsfals keine zweite Erstberatung abgerechnet wird. Wir hatten in dem ersten Beleitschreiben angegeben, dass die Eheleute sich seit Januar getrennt haben..
Kann ich auf Zahlung bestehen, da es jetzt nicht um das Kind, sondern un die Ehefrau geht? Oder hat die RSV Recht? Freue mich jetzt schon auf Eure Antworten.
problem mit rechtsschutzversicherung
Ich habe am Rande mal mitbekommen, dass die RSV in Familiensachen höchstens eine Beratung zahlt. Also ich nehme an, dass die RSV da vollkommen im Recht ist.
o.k., aber wenn es um das Kind ging, war es doch eine andere Angelegenheit...
Ich glaube, die RSV bezieht sich vielmehr darauf, dass es sich um eine Familienangelegenheit handelt. Wenn sie auf euer Vorbringen die Abrechnung nicht vornimmt und der Mandant das nicht zahlen kann, würde ich über BerH nachdenken...
an Deiner Stelle würde ich dem Mandanten die Rechnung schicken und darauf hinweisen, daß die RS die Zahlung der Erstberatung abgelehnt hat. Gleichzeitig schickt ihr das Schreiben der RS mit.
Dann soll der Mandant sich mit der RS auseinandersetzen. Von wem ihr euer Geld bekommt, kann euch ja egal sein.
Dann soll der Mandant sich mit der RS auseinandersetzen. Von wem ihr euer Geld bekommt, kann euch ja egal sein.
- Zauberdrops
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ich stimme Preußi zu. der kostenschuldner ist so oder so der mandant. nur dass die RSV sozusagen für ihn zahlen soll.
um sicher zu sein, könnte man natürlich auch die versicherungsbedingungen des mandanten durchwälzen, aber das wird sich wohl nicht lohnen.
lg,
cora
um sicher zu sein, könnte man natürlich auch die versicherungsbedingungen des mandanten durchwälzen, aber das wird sich wohl nicht lohnen.
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[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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- butterflybabe
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Preußi
Die Rechtschutz übernimmt ja auch laut versicherungsbedingungen in vielen Familiensachen gar keine Kostendeckung.
Die Rechtschutz übernimmt ja auch laut versicherungsbedingungen in vielen Familiensachen gar keine Kostendeckung.