Sammelthread: Abrechnungsfragen BGH-Urteil vom 07.03.07
Die Anwälte können einen schon immer durcheinander bringen und das am frühen Montagmorgen!
- rena
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Morgen!
Ich hab eine ganz dumme Frage, aber die ist mir so in den Sinn gekommen.
Wenn die Gegenseite nach außergerichtlicher Korrespondenz Klage eingereicht hat. Wie ist das dann eigentlich in der Kostenfestsetzung für unseren Mandanten? Ich mache doch hier immer die 1,3 VG geltend oder?
Denn die GG kann man bei der Erwiderung ja schlecht geltend machen...
Ich hab eine ganz dumme Frage, aber die ist mir so in den Sinn gekommen.
Wenn die Gegenseite nach außergerichtlicher Korrespondenz Klage eingereicht hat. Wie ist das dann eigentlich in der Kostenfestsetzung für unseren Mandanten? Ich mache doch hier immer die 1,3 VG geltend oder?
Denn die GG kann man bei der Erwiderung ja schlecht geltend machen...
Richtig, rena =)
Ihr bekommt weder die GG erstattet vom Gegner, noch ändert sich für euren KFA irgendwas.
Ihr bekommt weder die GG erstattet vom Gegner, noch ändert sich für euren KFA irgendwas.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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hm naja, ich würds auf jeden Fall per Widerklage geltend machen, versuchen..
@rena: nein, erstens ist das logisch und zweitens gibts da extra n BGH Urteil dazu, für die lieben Kollegen, die das von dir gesagte meinen..
@rena: nein, erstens ist das logisch und zweitens gibts da extra n BGH Urteil dazu, für die lieben Kollegen, die das von dir gesagte meinen..
- Zauberdrops
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hi!
ich bin gerade neu dazu gestoßen und komm schon gleich mit einer frage, die mich hier heute schon diverse nerven gekostet hat.
wenn ich jetzt heute einen MB beantrage mit GG als Nebenforderung, wie muss ich das denn nun eintragen?
bisher hab ich ja den minderungsbetrag und die volle GG angegeben und das mahngericht hat dann den restbetrag selbst ausgerechnet. jetzt hat mir jemand gesagt, das mit dem minderungsbetrag wäre jetzt nicht mehr durch die neue anrechnungsregelung. (deswegen ist mir der letzte VB auch schon richtig in die hose gegangen, aber das ist ein anderes thema.
(ich sollte vielleicht dazu sagen, dass wir so ein merkwürdiges programm nutzen - top-mahn heißt das -, und der schreiberling, der das entworfen hat, vom gesamten mahnverfahren (geschweigen denn vom kostenrecht) keine ahnung hat und mir somit nicht weiterhelfen kann...)
obwohl ich eigentlich gerne mahnverfahren mache und bisher auch recht gut dabei war, bin ich jetzt völlig aufgeschmissen. *brett vor kopf hat*
ich wäre für hilfe jedenfalls sehr dankbar.
ich bin gerade neu dazu gestoßen und komm schon gleich mit einer frage, die mich hier heute schon diverse nerven gekostet hat.
wenn ich jetzt heute einen MB beantrage mit GG als Nebenforderung, wie muss ich das denn nun eintragen?
bisher hab ich ja den minderungsbetrag und die volle GG angegeben und das mahngericht hat dann den restbetrag selbst ausgerechnet. jetzt hat mir jemand gesagt, das mit dem minderungsbetrag wäre jetzt nicht mehr durch die neue anrechnungsregelung. (deswegen ist mir der letzte VB auch schon richtig in die hose gegangen, aber das ist ein anderes thema.
(ich sollte vielleicht dazu sagen, dass wir so ein merkwürdiges programm nutzen - top-mahn heißt das -, und der schreiberling, der das entworfen hat, vom gesamten mahnverfahren (geschweigen denn vom kostenrecht) keine ahnung hat und mir somit nicht weiterhelfen kann...)
obwohl ich eigentlich gerne mahnverfahren mache und bisher auch recht gut dabei war, bin ich jetzt völlig aufgeschmissen. *brett vor kopf hat*
ich wäre für hilfe jedenfalls sehr dankbar.
GG: sonstige Nebenforderung - Bezeichnung "Gebühr 2300 VV" (Gebühr + Auslagen + ggf. USt berechnen und den Betrag einsetzen)
Unter sonstige Auslagen dann "Minderungsbetrag 3305 VV (0,35 Gebühren ausrechnen und eintragen)
Unter sonstige Auslagen dann "Minderungsbetrag 3305 VV (0,35 Gebühren ausrechnen und eintragen)
- Zauberdrops
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hm...
dann hat mir der computerfuzzie also doch blödsinn erzählt, als er sagte, die option "minderungsbetrag" wird nicht mehr erfordert.
aber warum eine 0,35 gebühr? angerechnet werden doch 0,65?
sorry, ich sag ja, ich hab ein brett vorm kopf...
dann hat mir der computerfuzzie also doch blödsinn erzählt, als er sagte, die option "minderungsbetrag" wird nicht mehr erfordert.
aber warum eine 0,35 gebühr? angerechnet werden doch 0,65?
sorry, ich sag ja, ich hab ein brett vorm kopf...
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]