Sammelthread: Abrechnungsfragen BGH-Urteil vom 07.03.07

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Day
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#201

22.10.2007, 09:27

vielen vielen dank Kimmy. dacht schon, ich sei nun total verblödet. :ohmann
Kimmy

#202

22.10.2007, 09:30

Die Anwälte können einen schon immer durcheinander bringen ;-) und das am frühen Montagmorgen!
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Pepsi
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#203

22.10.2007, 14:49

:zustimm ich sage immer: glaube nie einem Anwalt hinsichtlich Kostenrecht, das ist nämlich nicht Teil des Studiums ;-)
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rena
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#204

24.10.2007, 08:19

Morgen!

Ich hab eine ganz dumme Frage, aber die ist mir so in den Sinn gekommen.

Wenn die Gegenseite nach außergerichtlicher Korrespondenz Klage eingereicht hat. Wie ist das dann eigentlich in der Kostenfestsetzung für unseren Mandanten? Ich mache doch hier immer die 1,3 VG geltend oder?
Denn die GG kann man bei der Erwiderung ja schlecht geltend machen...
StineP

#205

24.10.2007, 08:30

Richtig, rena =)

Ihr bekommt weder die GG erstattet vom Gegner, noch ändert sich für euren KFA irgendwas.
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#206

24.10.2007, 08:39

Puh, oki.

Also keine Auswirkungen hierauf durch das BGH-Urteil. Hab schon überlegt, ob ich evtl. nur noch die 0,65 VG geltend machen kann :roll:

Danke Stine!
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#207

24.10.2007, 08:46

hm naja, ich würds auf jeden Fall per Widerklage geltend machen, versuchen..

@rena: nein, erstens ist das logisch und zweitens gibts da extra n BGH Urteil dazu, für die lieben Kollegen, die das von dir gesagte meinen..
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#208

02.11.2007, 15:56

hi!

ich bin gerade neu dazu gestoßen und komm schon gleich mit einer frage, die mich hier heute schon diverse nerven gekostet hat.

wenn ich jetzt heute einen MB beantrage mit GG als Nebenforderung, wie muss ich das denn nun eintragen?

bisher hab ich ja den minderungsbetrag und die volle GG angegeben und das mahngericht hat dann den restbetrag selbst ausgerechnet. jetzt hat mir jemand gesagt, das mit dem minderungsbetrag wäre jetzt nicht mehr durch die neue anrechnungsregelung. (deswegen ist mir der letzte VB auch schon richtig in die hose gegangen, aber das ist ein anderes thema. :?

(ich sollte vielleicht dazu sagen, dass wir so ein merkwürdiges programm nutzen - top-mahn heißt das -, und der schreiberling, der das entworfen hat, vom gesamten mahnverfahren (geschweigen denn vom kostenrecht) keine ahnung hat und mir somit nicht weiterhelfen kann...)

obwohl ich eigentlich gerne mahnverfahren mache und bisher auch recht gut dabei war, bin ich jetzt völlig aufgeschmissen. *brett vor kopf hat*

ich wäre für hilfe jedenfalls sehr dankbar.
StineP

#209

02.11.2007, 15:59

GG: sonstige Nebenforderung - Bezeichnung "Gebühr 2300 VV" (Gebühr + Auslagen + ggf. USt berechnen und den Betrag einsetzen)

Unter sonstige Auslagen dann "Minderungsbetrag 3305 VV (0,35 Gebühren ausrechnen und eintragen)
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#210

02.11.2007, 16:23

hm...
dann hat mir der computerfuzzie also doch blödsinn erzählt, als er sagte, die option "minderungsbetrag" wird nicht mehr erfordert.

aber warum eine 0,35 gebühr? angerechnet werden doch 0,65?

sorry, ich sag ja, ich hab ein brett vorm kopf...
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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